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GmbH Pleite

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Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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Als Gesellschafter einer GmbH ist es von entscheidender Bedeutung, sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, insbesondere wenn das Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät und eine GmbH Pleite droht. Hierbei geht es nicht nur um die Wahrung der eigenen Interessen, sondern auch um die Vermeidung von Haftungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte in diesem Kontext beleuchtet.

Wann ist eine GmbH pleite?

Als GmbH Pleite wird landläufig das finanzielle Aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bezeichnet. Doch wann genau eine GmbH Pleite vorliegt, ist nicht immer jedem klar. Im Grund beschreibt der Begriff GmbH Pleite, dass die GmbH insolvent ist. Die GmbH Insolvenz ergibt sich aus folgenden Insolvenzgründen:

  • Zahlungsunfähigkeit der GmbH
  • Überschuldung der GmbH

Das deutsche Insolvenzrecht kennt einen dritten Insolvenzgrund:

  • die drohende Zahlungsunfähigkeit

Im Gegensatz zu den zwei erstgenannten Insolvenzgründen besteht bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht die Pflicht für den Geschäftsführer, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Möglichkeit besteht dennoch. Außerdem sind Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, das Vorliegen einer Überschuldung zu prüfen.

Auch Gläubiger einer GmbH haben das Recht, einen Antrag auf Insolvenz der GmbH zu stellen. Für Gläubiger besteht diese Möglichkeit, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben und sie anhand ihrer Forderungen den gesetzlichen Eröffnungsgrund glaubhaft machen können.

Wann besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH?

Die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH liegt vor, wenn die fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten zukünftig auf Dauer nicht bedient werden können. Eine GmbH gilt als rechnerisch überschuldet, wenn das GmbH Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Die bilanzielle Überschuldung einer GmbH zeichnet sich dadurch aus, dass die Aktiva der Handelsbilanz nicht vollständig durch das Vermögen der GmbH abgedeckt werden können.

Was sind die Risiken einer GmbH Pleite?

Bei einer drohenden Pleite sind Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich zu größter Sorgfalt verpflichtet. Schnelles Handeln ist geboten, wenn eine GmbH zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist.

Denn sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung führen zur Insolvenzreife des Unternehmens. 

Dies verpflichtet den Geschäftsführer dazu, fristgerecht – nämlich innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. dem Eintritt der Insolvenzreife – einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. 

Im Zuge einer derartigen Krise der GmbH kommt es zu einem erhöhten Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH. Diese sind sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur.

Häufig führt das dazu, dass Geschäftsführer persönlich für jede Zahlung der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife haften (Massenschmälerung).

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Sie stehen vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten und befürchten die Pleite Ihrer GmbH? Sie möchten dennoch keinen Insolvenzantrag stellen und suchen nach alternativen Möglichkeiten? Dann nehmen Sie jetzt unsere professionelle Beratung in Anspruch und informieren Sie sich über Wege raus aus der GmbH Krise.

Risiken für Geschäftsführer und Gesellschafter vor einer GmbH-Insolvenz

Es ist für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH essenziell, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit einer möglichen GmbH Pleite bzw. Insolvenz frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Daraus ergibt sich die Pflicht, sich regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu informieren und bei ersten Anzeichen einer GmbH Krise aktiv zu werden.

Dazu gehört es, dass Gesellschafter einer GmbH den Geschäftsführer auf die Notwendigkeit hinweisen, alle nötigen Schritte einzuleiten, um eine Insolvenz abzuwenden. Sollte sich eine Insolvenz der GmbH dennoch nicht vermeiden lassen, sind die rechtlichen Handlungsoptionen und Pflichten zu prüfen. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags, um Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH zu minimieren.

Das Thema: „Insolvenz der GmbH beantragen“ haben wir in einem gesonderten Beitrag ausführlich formuliert.

Haftungsfallen für Geschäftsführer bei Insolvenz der GmbH

Eine der größten Haftungsfallen des Geschäftsführers – und indirekt auch für die Gesellschafter – ist die verspätete Anmeldung der GmbH Insolvenz. Gesellschafter haben ein natürliches Interesse daran, dass Geschäftsführer fristgerecht die Insolvenz der GmbH anmelden, um sich selbst und die Gesellschafter der GmbH vor möglichen Regressansprüchen zu schützen.
Weiterhin müssen die Risiken der persönlichen Haftung bei der Insolvenzverschleppung einer GmbH beachtet werden. Sollte der Geschäftsführer diese Pflichten missachten, können sowohl er als auch die Gesellschafter in Haftung genommen werden. Der GmbH Geschäftsführer haftet bereits bei leichter Fahrlässigkeit.

Sie stehen vor finanziellen Problemen mit Ihrer GmbH und suchen nach möglichen Auswegen, um eine GmbH Insolvenz zu vermeiden? Dann nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf eine professionelle Beratung. Unsere GmbH Experten stehen Ihnen dafür bundesweit zur Verfügung.

Sicherung von Ansprüchen der Gesellschafter einer GmbH bei drohender Insolvenz

Im Fall einer GmbH-Insolvenz müssen Gesellschafter ihre Rechte wahren und sicherstellen, dass auch ihre Forderungen fristgerecht angemeldet werden. Dies erfordert eine genaue Kenntnis des Insolvenzverfahrens und der relevanten Fristen. Um die Haftungsrisiken zu minimieren, ist es zudem wichtig, auf die rechtzeitige Insolvenzantragstellung zu achten.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Gesellschafter nicht durch eine verspätete Anmeldung der Insolvenz in Haftungsfragen verwickelt werden.
Andererseits muss ein Gesellschafter, der sich nach Gründung der GmbH das eingebrachte Stammkapital auszahlen lässt, damit rechnen, dass dieses im Falle der GmbH Pleite eingefordert wird.

Durchsetzung von Gläubigerrechten bei Insolvenz einer GmbH

Gesellschafter einer GmbH mit drohender Insolvenz sind oft auch Gläubiger des Unternehmens. In diesem Fall ist es wichtig, die eigenen Rechte als Gläubiger geltend zu machen und seine Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. 

Es ist die Aufgabe eines jeden Gesellschafters, sich über die Haftungsrisiken für Gesellschafter bei einer GmbH-Insolvenz zu informieren und diese zu minimieren.
Hat ein Unternehmen Insolvenz angemeldet, darf das Gesellschaftsvermögen nicht mehr angetastet werden.

Nimmt der Geschäftsführer dennoch Zahlungen aus dem Vermögen der GmbH vor, haftet er zum Schutz der Gläubiger dafür persönlich und vollumfänglich in Höhe der rechtswidrig geleisteten Zahlungen – auch mit seinem privaten Vermögen.

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Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen

Die frühzeitige Erkennung einer drohenden GmbH-Insolvenz ist entscheidend, um eine Insolvenzverschleppung und damit verbundene strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Als Gesellschafter müssen Sie gewährleisten, dass die Pflichten bei einer GmbH Insolvenz ernst genommen werden und die Anmeldung zur Insolvenz unverzüglich erfolgt, sobald Sie Kenntnis der entsprechenden Insolvenzgründe haben. Dadurch schützen Sie nicht nur das Vermögen der Gläubiger, sondern auch Ihre eigene rechtliche Position.

Darum ist es auch für Gesellschafter einer GmbH von höchster Wichtigkeit, sich kontinuierlich über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren und bei drohender Insolvenz umgehend zu handeln. Durch das Beachten der genannten Punkte können Haftungsrisiken minimiert und Rechte im Rahmen einer Insolvenz effektiv gewahrt werden.

Persönliche Haftung der Geschäftsführer einer GmbH Insolvenz: Insolvenzantrag stellen

Als Geschäftsführer einer GmbH liegt es in Ihrer Verantwortung, die finanzielle Lage des Unternehmens stets genau zu überwachen. Es ist essenziell, die Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung frühzeitig zu erkennen, denn diese sind klare Indikatoren für die Insolvenzreife der Gesellschaft.
Vor allem die Einhaltung der Fristen für den Insolvenzantrag bei Eintritt des Insolvenzgrundes:

  • drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
  • sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung


hat oberste Priorität für die Geschäftsführung einer insolventen GmbH.

Ein verspäteter Insolvenzantrag führt zu persönlichen Haftungsrisiken, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen können. Daher ist es unerlässlich, dass Geschäftsführer die Zahlungsströme und Bilanzen kontinuierlich prüfen und bei den ersten Anzeichen der drohenden Insolvenz einer GmbH konsequent reagieren.

Sie befürchten eine GmbH Pleite und wünschen sich professionelle Hilfe, um die drohende Insolvenz abzuwenden? Dann nutzen Sie die Gelegenheit für ein Gespräch mit unseren Insolvenz-Experten.

Pflichten des Geschäftsführers vor Insolvenzverfahren

Die Pflichten eines Geschäftsführers bei drohender Insolvenz einer GmbH sind von großer Bedeutung. Die frühzeitige Erkennung, ob eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, gehört zu den wichtigsten Tätigkeiten in einer GmbH Krise. Bei Anzeichen einer drohenden Insolvenz ist es die Aufgabe der Geschäftsführer einer GmbH, eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens durchzuführen. Diese Prüfung hilft dabei, im Falle einer Insolvenz den genauen Zeitpunkt für die Stellung des Insolvenzantrags zu bestimmen.

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – also sobald ein Insolvenzgrund vorliegt – ist der Geschäftsführer verpflichtet ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Kenntnisnahme, die Insolvenz der GmbH zu beantragen (vgl. § 15a InsO). Die Einhaltung der Frist für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist entscheidend, um eine persönliche Haftung des Geschäftsführers zu vermeiden und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken.

Bis zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung sind GmbH Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäfte der GmbH fortzuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine weiteren Zahlungen geleistet werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten, es sei denn, sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar. Handelt ein Geschäftsführer gegen diese Pflichten, macht er sich strafbar (vgl. § 283 StGB).

GmbH insolvent: Die Strafverfolgung der Insolvenzverschleppung

Der Anteil der Insolvenzstraftaten in Wirtschaftsstrafverfahren ist recht hoch. Im Durchschnitt wird in jedem zweiten Verfahren neben den fälligen zivilrechtlichen Belangen auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist die Verpflichtung der Insolvenzgerichte, einen derartigen Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden. Rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, hat somit oberste Priorität, wenn eine GmbH Pleite droht.

Sie vermuten, dass Ihre GmbH kurz vor der Pleite steht und wünschen sich professionelle Hilfe, um ein langwieriges und aufreibendes Regelinsolvenzverfahren zu vermeiden? Wir beraten Sie gerne zu alternativen Möglichkeiten bei einer bevorstehenden GmbH Pleite.