Liquidation statt Insolvenz
Unser Ziel ist die Liquidation statt Insolvenz
Hinweise zur Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Nicht nur ein verspäteter Insolvenzantrag kann gravierende Konsequenzen mit sich ziehen. Auch ein Insolvenzantrag im Allgemeinen birgt für jeden Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ungeahnte Gefahren. Ingo Lenßen rät deshalb: Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Das Ziel der Pacemark Finance ist es bei erfolgter Mandatsübernahme die Freistellung des Mandanten von persönlichen Haftungen, im zivil- sowie strafrechtlichen Bestand, zu ermöglichen.
Unser Video erklärt Ihnen, wie wir hierbei vorgehen:
Wird ein Geschäftsführer oder ein Vorstand von Kapitalgesellschaften gefragt, woran sich eine Insolvenz erkennen lässt, ernten wir nicht selten als Antwort reines Achselzucken – trotz des erheblichen persönlichen Risikos für das Vertretungsorgan.
Wann aber befindet sich ein Unternehmen in der sogenannten „Insolvenzreife“ – also wann ist ein Unternehmen „pleite“ – und was sind die tatsächlichen Insolvenzmerkmale?
Sie selbst sollten, – insbesondere aus strafrechtlichen Gründen – die fundamentale Durchgriffshaftungen auslösen können, die Insolvenzreife nicht selbst feststellen.
Dies ist eine Frage, die in der Praxis nicht ohne weiteres zu beantworten ist. Was sich nicht zuletzt darin zeigt, dass viele Unternehmen bisweilen erst dann Insolvenz anmelden, wenn nicht einmal mehr die am heftigsten drängelnden Gläubiger bedient werden können. Für den Gesetzgeber ist insolvenzantragspflichtig, wer zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Beide Insolvenzgründe sind in der Insolvenzordnung (InsO) verankert.