GmbH Abwicklung

Die Abwicklung der GmbH im Zuge der Liquidierung

Informationen zum Verkauf der GmbH bei

drohender Insolvenz,

  • Liquidation,
  • Geschäftsfaufgabe

 

Der Verkauf der GmbH zum Zwecke der Liquidation oder Durchführung der Insolvenz wird zusehends beliebter. Häufig bleiben Chancen und Möglichkeiten zur Abwehr der Insolvenz ungenutztNicht selten wird durch die Gesellschafter und Geschäftsführer Verlustfinanzierung betrieben – Ein Fass ohne Boden.

Deshalb sollte der Verkauf der Geschäftsanteile und der Wechsel in der Geschäftsführung als ernsthafte Alternative in Betracht gezogen werden.

In der Phase der Insolvenreife gibt der Gesetzgeber erhebliche Möglichkeiten und Spielräume zur Insolvenzabwehr vor. Diese bleiben häufig ungenutzt. Sich dieser Instrumente zu bedienen, ist die Aufgabe des professionellen Abwicklers.

Nur er kennt die insolvenzhemmenden Mechanismen und ist in der Regel selbst Jurist.

Gründe und Bedarf:
  • Liquidation der Gesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG AG)
  • Krisenbewältigung
  • Insolvenzdurchführung
  • Insolvenzabwehr
  • Geschäftsaufgabe
  • Aufspaltung
  • Abwicklungsverkauf
  • bei beabsichtigter Liquidation
  • im Zuge der Insolvenzreife
  • zur Durchführung des Insolvenzverfahrens
  • bei Ausgliederung
  • Sanierung

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR FIRMENABWICKLUNG

In Deutschland hat sich nunmehr durchgesetzt, bei einer drohenden Firmeninsolvenz die Rechenschafts- und Auskunftspflichten des Geschäftsführers, im Falle einer tatsächlichen Insolvenz, gegenüber dem Insolvenzverwalter in Dritte Hände zu geben, welche mit der Insolvenzordnung vertraut sind. Die Praxis zeigt jedoch auch, dass Eigen-Insolvenzanträge zu schnell gestellt und zu schnell mangels Masse abgewiesen werden und der Geschäftsführer mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Differenziert muss allerdings betrachtet werden, welche Gründe zum Entschluss der Abwicklung führen. Eine Abwicklung muss auf die Situation des Unternehmens abgestimmt werden:

ABWICKLER ODER LIQUIDATOR?

Die Abwicklung einer Firma, eines Unternehmens oder der juristischen Person (GmbH, AG usw.) sollte in erfahrene Hände abgegeben werden. Nur so kann garantiert werden, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Firmenabwicklung zügig, zeitnah und im Sinne des Mandanten vollzogen wird. Zwischen Abwickler und Liquidator wird im rechtlichen Sinne nicht unterschieden.

Ein erfahrener Abwickler entscheidet in allen Fällen nach Aktenlage. Frei von Emotionen oder Befindlichkeiten vollzieht er das Amt des Abwicklers (Liquidator, Geschäftsführer).