Insolvenzübernahme – Die Durchführung des Insolvenz-verfahrens

Wir übernehmen die Durchführung eines beabsichtigten Insolvenzverfahrens. Zunächst werden wir prüfen, ob diese Massnahme in Betracht gezogen werden muss. Dazu bedienen wir uns verschiedener Instrumente, wie z. Bsp. Überschuldungsbilanz oder erstellen mit Ihnen in Kürze der Zeit einen Sanierungsplan.

Alternativen
  • Liquidation
    (bei moderater Gläubigerstruktur)
  • bei drohender Insolvenz
    Beseitigung der Insolvenzantragspflicht
  • Hebung stiller reserven bzw. schnellstmögliche Verwertung
Insolvenzübernahme
  • Übernahme der Geschäftsanteile
  • Abberufung der alten Geschäftsleitung
  • Neubestellung Geschäftsführer aus unserem Hause
  • Sitzverlegung
  • ggf. Namensänderung
  • Unterlagenaufbereitung
  • Anmeldung am für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Insolvenzgericht
freie Sanierung
  • Erstellung Überschuldungsbilanz
  • Liquidationsbilanz
  • Fortführungsprognose
  • ggf. Betriebsaufspaltung
Insolvenzplanverfahren
  • Überschuldungsbilanz
  • Risikobewertung und haftungsanalyse Gesellschafter & Geschäftsführer
    (Darlehen, Ausschüttung)

Hilfe bei der drohenden Insolvenz
  • Insolvenzübernahme – fremdgeführte Insolvenz
  • Haftungsüberleitung & Teil-Insolvenzen
  • Abwicklungsverkauf & Insolvenzabwehr
  • kostenlose Erstberatung

Gern beraten wir Sie zu einzelnen Leistungsschwerpunkten ausführlicher. Ob die Stellung eines Insolvenantrages notwendig ist, können wir Ihnen verbindlich nach einer 1. kurzen Analyse mitteilen.

In der Regel scheidet die bisherige Geschäftsführung sofort aus und wird durch einen im Krisenmanagement erfahrenen Geschäftsführer ersetzt. Je nach Mandat und Geschäftsumfang unterscheiden wir zwischen verschiedenen Optionen, die uns im Falle der Insolvenz zur Verfügung stehen.

Eine interessante Alternative zum Insolvenzverfahren ist die Liquidiation, welche hier nach Gesichtspunkten der Insolvenz durchgeführt wird. Dazu ist allerdings juristisches Feingefühl und ein stetiger und konstruktiver Dialog mit den Gläubigern notwendig. Die Bereitschaft der Gläubiger ist zwingend notwendig. Dies kann in Gläubigergesprächen ermittelt werden. Allerdings sehen wir hier den Wechsel der Geschäftsleitung als obligatorische Massnahme, um verloren gegangenes Vertrauen herzustellen.

Ob dies in Ihrem Falle zur Anwendung kommen kann, erläutern wir gern.

Insolvenzübernahme – Die Durchführung des Insolvenz-verfahrens

Wir übernehmen die Durchführung eines beabsichtigten Insolvenzverfahrens. Zunächst werden wir prüfen, ob diese Massnahme in Betracht gezogen werden muss. Dazu bedienen wir uns verschiedener Instrumente, wie z. Bsp. Überschuldungsbilanz oder erstellen mit Ihnen in Kürze der Zeit einen Sanierungsplan.

Alternativen
  • Liquidation
    (bei moderater Gläubigerstruktur)
  • bei drohender Insolvenz
    Beseitigung der Insolvenzantragspflicht
  • Hebung stiller reserven bzw. schnellstmögliche Verwertung
Insolvenzübernahme
  • Übernahme der Geschäftsanteile
  • Abberufung der alten Geschäftsleitung
  • Neubestellung Geschäftsführer aus unserem Hause
  • Sitzverlegung
  • ggf. Namensänderung
  • Unterlagenaufbereitung
  • Anmeldung am für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Insolvenzgericht
freie Sanierung
  • Erstellung Überschuldungsbilanz
  • Liquidationsbilanz
  • Fortführungsprognose
  • Sanierungsgutachten
  • Sanierungsplan
  • ggf. Betriebsaufspaltung
  • Gläubigerverhandlungen
  • Prozessführung
Insolvenzplanverfahren
  • Überschuldungsbilanz
  • Risikobewertung und haftungsanalyse Gesellschafter & Geschäftsführer
    (Darlehen, Ausschüttung)
  • Erstellung Insolvenzplan
  • Sondierungsgespräche mit Gläubigern
  • Sondierungsgespräche mit Insolvenzverwalter
  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Option eigendurchgeführte insolvenz

Hilfe bei der drohenden Insolvenz
  • Insolvenzübernahme – fremdgeführte Insolvenz
  • Haftungsüberleitung & Teil-Insolvenzen
  • Abwicklungsverkauf & Insolvenzabwehr
  • kostenloses Erstgespräch

Gern beraten wir Sie zu einzelnen Leistungsschwerpunkten ausführlicher. Ob die Stellung eines Insolvenantrages notwendig ist, können wir Ihnen verbindlich nach einer 1. kurzen Analyse mitteilen.

In der Regel scheidet die bisherige Geschäftsführung sofort aus und wird durch einen im Krisenmanagement erfahrenen Geschäftsführer ersetzt. Je nach Mandat und Geschäftsumfang unterscheiden wir zwischen verschiedenen Optionen, die uns im Falle der Insolvenz zur Verfügung stehen.

Eine interessante Alternative zum Insolvenzverfahren ist die Liquidiation, welche hier nach Gesichtspunkten der Insolvenz durchgeführt wird. Dazu ist allerdings juristisches Feingefühl und ein stetiger und konstruktiver Dialog mit den Gläubigern notwendig. Die Bereitschaft der Gläubiger ist zwingend notwendig. Dies kann in Gläubigergesprächen ermittelt werden. Allerdings sehen wir hier den Wechsel der Geschäftsleitung als obligatorische Massnahme, um verloren gegangenes Vertrauen herzustellen.

Ob dies in Ihrem Falle zur Anwendung kommen kann, erläutern wir gern.