Auflösung der GmbH
Wir realisieren die Auflösung einer GmbH mittels Abwicklungsverkauf
Sie wollen Ihre GmbH liquidieren?
Dann verkaufen Sie Ihre Gesellschaft.
Wir übernehmen!
Hier wird die Gesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, AG…) zum Zwecke der Liquidation an eine Liquidationsgesellschaft veräußert. Das Liquidationsverfahren führt ein professioneller Liquidator durch. Ob das Liquidationsverfahren für Ihre GmbH (Gesellschaft) zur Anwendung kommen kann, werden wir nach einer gründlichen Analyse beurteilen können.
Je nach Struktur der Gläubiger und Verbindlichkeiten ist dies jedoch sehr häufig eine Möglichkeit, statt eine Insolvenz zu beantragen. Eine Insolvenz kann durch eine Liquidation vermieden werden.
Die Liquidation empfiehlt sich auch für Gesellschaften, welche unter Massearmut leiden, aber hohe Rückstellungen gebildet haben oder liquide Mittel anderweitig verhaftet sind (stille Reserven, Bürgschaften, Pensionsansprüche)
Die Gesellschaft kann in ein anderes Bundesland sitzverlegt werden, um zum Beispiel regionale Befindlichkeiten, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger usw.) zu umgehen.
Die Sitzverlegung muss jedoch plausibel und in einem rechtlich sicheren Rahmen erfolgen. Eine Firmenabwicklung sollte geplant und koordiniert vollzogen werden, um eventuelle Verstimmungen seitens der Gläubiger zu vermeiden.
Die Liquidation wird am Ende des Verfahrens die Löschung im Handelsregister beinhalten. Das Verfahren ist langjährig etabliert und wird bevorzugt von Unternehmen, welche selbst nicht durch eine Insolvenz oder Liquidation „in die Öffentlichkeit gezerrt“ werden wollen.
GmbH Liquidation – Liquidationsmanagement
- Liquidation der GmbH und die Abwicklung der Gesellschaft
- auch für GmbH & Co. KG und AG´s möglich,
- Geschäftsauflösung
- Betriebsübergang
- Projektgesellschaft
Vorteile der Liquidation
- Ausscheiden des Geschäftsführers
- Durchführung des Verfahrens in einem anderen Bundesland möglich
- Bonitätserhalt des Alt-Geschäftsführers
- Neue Zeit- und Handlungsoptionen
- Vermeidung der Risiken des Insolvenzverfahrens
- Gesetzeskonforme Variante für die Liquidierung der Gesellschaft
Sollte der erfolgreiche Abschluss des Liquidationsverfahrens nicht möglich werden, führen wir die Unternehmensliquidation im fremdgeführten Insolvenzverfahren fort.
In jedem Falle sind Sie als Geschäftsführer längst ausgeschieden, so dass die mit dem Insolvenzverfahren einhergehende Ansehens- und Bonitätsbeeinträchtigung vermieden wird. Die Bedingungen und Voraussetzungen für das professionelle und ordentliche Liquidationsverfahren sind vom Gesetzgeber gesetzlich geregelt.
Die Art und Weise, wie wir unser Liquidationsverfahren durchführen, wird die Vergleichsbereitschaft aller vorhandenen Gläubiger zeigen, da auch wir ein Interesse am schnellen Abschluss des Verfahrens haben.
Die Beauftragung einer professionellen Liquidationsgesellschaft wird zusehends beliebter, steht sie denn auch in Konkurrenz zum gerichtlichen Insolvenzverfahren, welches durchaus auch für eine schnelle Liquidation geeignet ist. Zu beachten bleiben jedoch im Insolvenzverfahren die massiven Gefahren durch die Insolvenzanfechtung. Allerdings stehen Insolvenzverwalter diesem Aspekt kritisch gegenüber, die Gebührenordnung dürfte hier der größte „Bedenkenträger“ eines jeden Insolvenzverwalters sein.
Verkauf der GmbH an professionelle Liquidatoren
Sie möchten Ihre Gesellschaft zum Zwecke der Liquidation verkaufen? Sie möchten die bereits bestehende Liquidation der Gesellschaft übertragen? Gerne. – Wir übernehmen das „Ruder“! Der Verkauf zum Zwecke der Liquidation kann auch als Alternative zum regulären Insolvenzverfahren durchgeführt werden.
Der Unterschied zum Insolvenzverfahren besteht darin, dass der Vermögenszugriff und die Abwicklung unter Gesellschafterhoheit bestehen bleibt.
Die Liquidation der GmbH ist eine anspruchsvolle Aufgabe, aber auch ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Auftraggeber (GmbH-Geschäftsführer / GmbH-Gesellschafter) und dem professionellen Liquidationsmanagement (Liquidator). Auch besteht für die GmbH i.L. die Insolvenzantragspflicht unverändert fort.
Wir bieten zur Abwicklung der GmbH im Zuge der Liquidation zwei gehörige Verfahren an:
- die ordentliche Liquidation
- die außerordentliche Liquidation
Die ordentliche Liquidation folgt den allgemeinen Bestimmungen bzgl. Bekanntmachung, Sperrfrist, Gewinnverteilung.
Die außerordentliche Liquidation ist das beschleunigte Liquidationsverfahren unter Ausschöpfung aller gesellschafts-, zivil-, und handelsrechtlichen Möglichkeiten. Weiterhin besteht die Möglichkeit der stillen Liquidation, welche schnell und „diskret“ vollzogen werden kann. In jedem Falle werden wir die Voraussetzungen hierfür in einem kostenfreien Erstberatungsgespräch mit Ihnen eingehend prüfen
Ist aus dem Liquidationsverfahren ein handelsrechtlicher Gewinn zu erzielen,so kann dieser nach Abzug der Steuern an Alt-Gesellschafter verteilt werden. Dies alles ist gesetzeskonform und legal zulässig. Wir beraten Sie dazu gern!
Unser Leistungspaket im Überblick:
- notarielle Übernahme der Geschäftsanteile der Kapitalgesellschaft,
- notarieller Wechsel des Geschäftsführers, einschließlich Entlastungserklärung des Alt-Geschäftsführers durch den übernehmenden Geschäftsführer,
- Aufbereitung der Liquidation der Gesellschaft
- Eröffnungsbillanz-Liquidation
- Bestellung eines professionellen Liquidators
- Gehörige Prüfung der Möglichkeiten, ob eine stille, ordentliche oder außerordentliche Liquidation der GmbH (Gesellschaft) in Betracht kommt
- Professionelle Abwicklung der Liquidation durch unsere geschulten Fachkräfte
- Gewinnverteilung
- Löschung der GmbH nach Liquidation aus dem Handelsregister
- Diskrete Aufbewahrung
Wir weisen darauf hin, dass wir keine illegalen und gesetzlosen Firmenbestattungen oder Unternehmensbeerdigungen vornehmen und unterstützen. Ziel unserer erfahrenen und seriösen Dienstleistung ist jeweils die gehörige Liquidation und Abwicklung insolvenzreifer Unternehmen, gemessen an den gesetzlichen Vorgaben, um unsere Mandanten bestmöglich vor einem bestehenden oder drohenden Haftungsrisiko zu schützen. Die Pacemark Finance warnt ausdrücklich vor illegalen und dubiosen Anbietern, bei denen Sie für viel Geld erhebliche Nachteile erwerben, die im Nachgang nicht mehr heilbar sind
Getreu unserem Motto: “Nichts menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter auf Ihre ganz persönliche Situation eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Telefon: 030 8632133 10
E-Mail: info@pacemark-finance.eu