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KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
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Insolvenz GmbH: Ablauf und Tipps zu Alternativen
Das Insolvenzverfahren soll einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – vordergründig die Möglichkeit eröffnen, ihre Probleme zu lösen und erneut profitabel zu agieren. Es dient somit eher dem Erhalt einer Firma als deren Auflösung. Dennoch scheuen viele Unternehmen den Begriff Insolvenz. GmbH Geschäftsführer sind da keine Ausnahme. Mit folgendem Artikel möchten wir über Insolvenz-GmbH-Ablauf und alternative Optionen aufklären.
Was ist eine GmbH Insolvenz
Abgeleitet vom lateinischen Wort „solvere“ (deutsch: zahlen) bezeichnet der Begriff Insolvenz den Zustand von Unternehmen oder einer Privatperson, die ausstehende Zahlungen nicht mehr begleichen können. Wenn Ausgaben durch Einnahmen nicht gedeckt werden, spricht man von Insolvenz.
Die genaue Definition für die Insolvenz lautet:
- Eine Insolvenz ist die akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schulden oder Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aktuell oder in absehbarer Zeit nicht mehr beglichen werden können. Grund dafür ist, dass die dafür nötigen Ausgaben die (zu erwartenden) Einnahmen dauerhaft übersteigen.
Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass die GmbH ihre fälligen Zahlungspflichten nicht innerhalb der nächsten drei Wochen bedienen kann.
Darüber hinaus führt auch die Überschuldung der GmbH zur Insolvenz. Und zwar dann, wenn weder das vorhandene Vermögen der GmbH noch die zu erwartenden Einnahmen die bestehende Verbindlichkeiten abdecken.
Ursachen, die dazu führen, dass eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise Umsatzeinbrüche durch unvorhersehbare Marktveränderungen, Fehlinvestitionen, fehlerhafte Preiskalkulationen oder ein unterschätztes Geschäftsrisiko.
Was ist das Ziel eines GmbH Insolvenzverfahrens
Da Ziel eines Insolvenzverfahrens ist in der Insolvenzordnung InsO § 1 wie folgt definiert:
- „Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“
Vereinfacht gesagt dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger auszuzahlen und das Kapital der Gesellschaft möglichst effizient zu verwerten. Beides kann auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt werden:
- entweder durch die Auflösung des Unternehmens und die Befriedigung der Gläubiger
- oder durch die Sanierung der GmbH.
Insolvenzantrag stellen: Wer ist berechtigt?
Berechtigt den Insolvenzantrag zu stellen sind:
- Privatpersonen
- juristische Personen.
- Einzelunternehmer
- Selbständige
- Freiberufler
Während für Privatpersonen (Verbraucherinsolvenz) keine Insolvenzpflicht besteht, sieht das bei juristischen Personen anders aus. Hier gilt eine Insolvenzantragspflicht.
Zu den juristischen Personen zählen beispielsweise eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), eingetragene Genossenschaften und auch die GmbH.
Liegt ein Insolvenzgrund vor, muss ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer sowie jedes Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstandes und jeder persönlich haftende Gesellschafter berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Der Antrag muss gestellt werden:
- innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
- innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung
Darüber hinaus sind bei der Insolvenz einer GmbH auch die Gläubiger (Finanzamt, Krankenkassen, Banken usw.) berechtigt, einen Antrag gegen den Schuldner zu stellen. Insbesondere als GmbH Geschäftsführer ist es daher wichtig, Ihre Rechte und Pflichten im Zuge einer GmbH Insolvenz genau zu kennen.
Entscheidet sich ein Antragsteller, den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückzunehmen, so ist das möglich, solange das Verfahren noch nicht eröffnet wurde. In diesem Fall trägt der Antragsteller die Verfahrenskosten.
Stellen Sie fest, dass Ihre GmbH in finanzielle Schieflage gerät, bleibt Ihnen nicht viel Zeit, um zu reagieren. Deshalb müssen Sie nicht in Panik geraten. Wir kümmern uns um Ihre GmbH Probleme und führen Sie rechtzeitig aus der Krise heraus. Nutzen Sie Ihre Chance auf eine kostenlose Erstberatung.
Unter welchen Voraussetzungen wird bei einer Insolvenz GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet?
Das Anmelden der GmbH Insolvenz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen kann man mit dem Begriff Insolvenzreife der GmbH zusammenfassen. Folgende drei Insolvenzgründe führen zu dieser Insolvenzreife:
- Zahlungsunfähigkeit
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Tritt einer dieser drei Insolvenzgründe ein, ist es die Pflicht des Geschäftsführers, ohne schuldhaftes Zögern die Insolvenz der GmbH zu beantragen. Eine Ausnahme bildet die drohende Zahlungsunfähigkeit. Diese berechtigt zwar zur Antragstellung – eine Pflicht besteht allerdings noch nicht.
Mit dem Insolvenzantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellt der Gesetzgeber einer insolventen GmbH die Möglichkeit zur Verfügung, mithilfe eines Sanierungsverfahrens die GmbH Probleme zu lösen und wieder wirtschaftlich zu arbeiten.
Was ist ein Regelinsolvenzverfahren?
Neben der Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen gibt es für Selbstständige und Unternehmen wie einer GmbH die Regelinsolvenz. Die Regelinsolvenz ist ein sogenanntes Vollstreckungsverfahren im Interesse der Gläubiger. Das bedeutet: Chef des Ganzen sind im Grunde die Gläubiger, während das Insolvenzgericht als Hüter des Gesetzes auftritt und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens überprüft. Für die Interessen aller am Verfahren Beteiligten ist der Insolvenzverwalter verantwortlich.
Rechtliche Grundlage für das Regelinsolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung InsO. Sie regelt den Ablauf des Insolvenzverfahrens, die Pflichten des Geschäftsführers der GmbH, die mögliche Zerschlagung oder Fortführung des Unternehmens sowie die Fristen für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Es ist nicht gesagt, dass jede GmbH Krise in die Insolvenz führen muss. Wenn Sie rechtzeitig handeln und sich Unterstützung von erfahrenen Unternehmensberatern suchen, gibt es andere Mittel und Wege, um Ihre GmbH Probleme zu lösen.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren wurde als besonderes Verfahren im Insolvenzrecht implementiert. Die Absicht dahinter besteht darin, einem Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit zu eröffnen, ein eigenständiges Sanierungsverfahren durchzuführen.
Darüber hinaus soll das Schutzschirmverfahren für Geschäftsführer einer Insolvenz GmbH als Anreiz dienen, rechtzeitig einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung zu stellen. Die Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO gestalten sich wie folgt:
- die Eigenverwaltungsplanung des Schuldners vollständig und schlüssig ist und
- keine Umstände bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass die Eigenverwaltungsplanung in wesentlichen Punkten auf unzutreffenden Tatsachen beruht.
Ist eine GmbH noch nicht vollständig zahlungsunfähig oder steht kurz vor der drohenden Überschuldung, bietet das Schutzschirmverfahren einen dreimonatigen Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger. In dieser Zeit muss das Sanierungskonzept ausgearbeitet werden.
Insolvenz GmbH Ablauf des Verfahrens in Eigenverwaltung
Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat die Insolvenz GmbH die Chance, eine Sanierung in Eigenregie durchzuführen. Sie als Geschäftsführer bleiben weiterhin handlungsfähig. Die Aufsicht unterliegt dem Sachverwalter, deren Aufgabe es ist, die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mithilfe eines insolvenzerfahrenen Beraters werden Sie als Geschäftsführer der Insolvenz GmbH bei den verfahrensspezifischen Aufgaben unterstützt. Ziel der Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Eigensanierung der GmbH. Sie haben Fragen zum Thema Insolvenz oder möchten sich über alternative Verfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einer GmbH informieren? Unsere Insolvenz-Experten verfügen über umfangreiche Erfahrungen und stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Unser Fokus liegt auf der nachhaltigen Unternehmensberatung, wobei wir an allen Stellschrauben drehen, die eine möglichst sinnvolle Veränderung bewirken. So sorgen wir dafür, dass Sie vor Haftungsrisiken geschützt werden und Ihre Bonität und öffentliche Reputation gewahrt bleiben.
Kosten Insolvenz GmbH
Ein Insolvenzverfahren verursacht Kosten. Diese fallen unterschiedlich hoch aus und richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse. Eine pauschale Aussage kann daher nicht gemacht werden. Im Durchschnitt können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- je nach Verfahren 1.500 bis 3.000 Euro oder mehr
- zzgl. Gerichtskosten von mindestens 300 Euro
- zzgl. Anwaltskosten von ca. 900 Euro oder mehr
Gut zu wissen: Ein Insolvenzverfahren wird vom zuständigen Insolvenzgericht nur eröffnet, wenn das Vermögen der GmbH ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Stellt sich im Zuge des vorläufigen Insolvenzverfahrens heraus, dass die GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht tragen kann, lehnt das Gericht das Verfahren mangels Masse ab. Die GmbH wird anschließend aufgelöst. Will ein Schuldner verhindern, dass das Verfahren mangels Masse abgelehnt wird, kann er einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.
Vermeiden lassen sich die Kosten für das Insolvenzverfahren, wenn Sie rechtzeitig bei einer GmbH Krise eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen und sich über Alternativen zur GmbH Insolvenz informieren. Das mindert nicht nur die Kosten, sondern auch das Risiko der drohenden Haftung für Sie als Geschäftsführer einer GmbH.
Insolvenz GmbH Ablauf Schritt für Schritt
Nachdem der Insolvenzantrag vom Geschäftsführer der GmbH eingereicht wurde, findet folgender Insolvenz GmbH Ablauf statt:
- Vom Insolvenzgericht wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und vorübergehend ein Insolvenzverwalter bestimmt.
- Der Geschäftsführer einer GmbH darf nun das Unternehmen nicht mehr leiten und keine Geschäfte in dessen Namen tätigen.
- Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts wird die GmbH vom vorläufigen Insolvenzverwalter geleitet.
- Der Insolvenzverwalter prüft, inwieweit das Vermögen der GmbH ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
- Während dieser Zeit können Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken und Zahlungsverpflichtungen werden eingefroren.
- Sind die Mittel für eine GmbH Insolvenz ausreichend und wird der Insolvenzgrund bestätigt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.
- Jetzt können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
- Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, entweder das Unternehmen zu sanieren oder das Vermögen der GmbH zu verwerten, die Gläubiger möglichst weitgehend zu befriedigen und die Auflösung der GmbH durchzuführen.
Insolvenz GmbH abwenden: Die Möglichkeiten
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Insolvenz für die GmbH abzuwenden, wie beispielsweise ein GmbH Verkauf oder das Schließen der GmbH. Um zu beurteilen, welches Vorgehen für Ihre von der Insolvenz bedrohte GmbH geeignet wäre, ist eine tiefgründige Analyse der wirtschaftlichen Situation notwendig.
Wir als Unternehmensberater mit ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet stellen hierbei eine wertvolle Unterstützung dar. Die Verhinderung eines Insolvenzverfahrens und der damit verbundenen Geschäftsführerhaftung ist ein komplexer Prozess, bei dem wir auf ein bundesweites Netzwerk von Rechtsanwälten und Notaren zurückgreifen.
In erster Linie geht es darum, die Insolvenzgründe zu beseitigen und eine schnelle Lösung für Ihre GmbH Probleme zu finden. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance für eine kostenlose Erstberatung mit einem unserer Insolvenz-Experten.
Warum sollte man eine Insolvenz abwenden?
Bei einer GmbH Insolvenz bestehen für den GmbH Geschäftsführer umfangreiche Haftungsrisiken. Häufig sind versäumte Fristen bei der Antragstellung für ein Insolvenzverfahren der Grund dafür, dass GmbH Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung gegenüber der GmbH mit ihrem Privatvermögen haften. Daher hat schnelles Reagieren bei drohender Insolvenz oberste Priorität.
Warten Sie nicht die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH ab, sondern reagieren Sie bereits bei den ersten Anzeichen einer GmbH Krise. Nur so lassen sich eine drohende Insolvenz abzuwenden und ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung umgehen.