Insolvenz Übernahme oder Abwehr
Die Pacemark Finance prüft gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Status Ihrer Gesellschaft und vermittelt direkte, solide und seriöse Lösungsansätze. Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei. Den Fokus unserer Arbeit legen wir d

GmbH übernehmen: Insolvenz Übernahme oder Abwehr
| Insolvenzgrund | Antragsfrist (§ 15a InsO) |
|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) | max. 3 Wochen |
| Überschuldung (§ 19 InsO) | max. 6 Wochen |
Insolvenz Übernahme – Die Durchführung des Insolvenz-verfahrens
Wir übernehmen die Durchführung eines beabsichtigten Insolvenzverfahrens. Zunächst werden wir prüfen, ob diese Massnahme in Betracht gezogen werden muss. Dazu bedienen wir uns verschiedener Instrumente, wie z. Bsp. Überschuldungsbilanz oder erstellen mit Ihnen in Kürze der Zeit einen Sanierungsplan.
| Alternativen |
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| Insolvenzübernahme |
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| freie Sanierung |
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| Insolvenzplanverfahren |
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| Hilfe bei der drohenden Insolvenz |
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Gern beraten wir Sie zu einzelnen Leistungsschwerpunkten ausführlicher. Ob die Stellung eines Insolvenantrages notwendig ist, können wir Ihnen verbindlich nach einer 1. kurzen Analyse mitteilen.
In der Regel scheidet die bisherige Geschäftsführung sofort aus und wird durch einen im Krisenmanagement erfahrenen Geschäftsführer ersetzt. Je nach Mandat und Geschäftsumfang unterscheiden wir zwischen verschiedenen Optionen, die uns im Falle der Insolvenz zur Verfügung stehen.
Eine interessante Alternative zum Insolvenzverfahren ist die Liquidiation, welche hier nach Gesichtspunkten der Insolvenz durchgeführt wird. Dazu ist allerdings juristisches Feingefühl und ein stetiger und konstruktiver Dialog mit den Gläubigern notwendig. Die Bereitschaft der Gläubiger ist zwingend notwendig.
Dies kann in Gläubigergesprächen ermittelt werden. Allerdings sehen wir hier den Wechsel der Geschäftsleitung als obligatorische Massnahme, um verloren gegangenes Vertrauen herzustellen.
Ob dies in Ihrem Falle zur Anwendung kommen kann, erläutern wir gern.
Insolvenz übernehmen oder abwehren – worum geht es?
Gerät eine GmbH in die Krise, stehen Geschäftsführer vor der Frage: Lässt sich die drohende Insolvenz noch abwenden – oder ist die Übernahme der Gesellschaft durch einen neuen Inhaber der bessere Weg? Beide Ansätze können sinnvoll sein und hängen von der konkreten Lage ab.
Die drohende Insolvenz abwehren
Bei der Abwehr geht es darum, die Insolvenzreife zu beseitigen oder gar nicht erst eintreten zu lassen – etwa durch Liquiditätsmaßnahmen, Gläubigervereinbarungen, Stundungen oder ein tragfähiges Sanierungskonzept. Wichtig ist, früh zu handeln, solange noch Spielraum besteht und keine Antragspflicht nach § 15a InsO ausgelöst ist.
Die GmbH übernehmen lassen
Ist eine Sanierung aus eigener Kraft nicht mehr möglich, kann die Übernahme der GmbH die Alternative zum Insolvenzverfahren sein. Mit der notariellen Übertragung gehen Verantwortung und Haftung auf den neuen Inhaber über – Sie vermeiden so das langwierige Verfahren und die damit verbundenen Haftungsrisiken.
Welcher Weg ist der richtige?
Das hängt von Liquidität, Verbindlichkeiten und Zukunftsaussichten der GmbH ab. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich die Insolvenz abwehren lässt oder ob die Übernahme die sinnvollere Lösung ist.
Lassen Sie Ihre Situation unverbindlich einschätzen.
Kostenloses Erstgespräch →Häufige Fragen zur Insolvenzabwehr
Kann ich eine Insolvenz noch abwenden?
Solange keine Antragspflicht besteht, ja – etwa durch Sanierung, Gläubigervereinbarungen, Kapitalzuführung oder den Verkauf der GmbH. Je früher, desto mehr Optionen.
Welche Wege gibt es, die Insolvenz zu vermeiden?
Verhandlungen mit Gläubigern, Stundungen, Rangrücktritte, Sanierungskonzepte sowie Verkauf oder Übernahme der Gesellschaft.
Ab wann ist die Insolvenz nicht mehr abwendbar?
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind, besteht eine gesetzliche Antragspflicht (§ 15a InsO) – dann ist der Spielraum stark begrenzt.
Hilft ein Verkauf der GmbH, die Insolvenz abzuwenden?
Häufig ja. Ein rechtzeitiger Verkauf oder eine Übernahme kann das Verfahren vermeiden und Haftungsrisiken begrenzen.
Unsicher, welcher Weg der richtige ist?
Klären wir es gemeinsam – vertraulich, unverbindlich und ohne Kosten. Je früher Sie handeln, desto größer Ihr Handlungsspielraum – und desto geringer Ihr persönliches Haftungsrisiko.