Die Pacemark Finance prüft gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Status Ihrer Gesellschaft und vermittelt direkte, solide und seriöse Lösungsansätze. Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei.  Den Fokus unserer Arbeit legen wir dabei auf die Frage: Ist die Insolvenz abzuwenden – Ja oder Nein? Kommen wir dabei zur Feststellung, dass die Insolvenz mit juristischen und betriebswirtschaftlichen Modellen verhindert werden kann,  leiten wir in Abstimmung mit Ihnen folgende Maßnahmen ein:

  • Wechsel der Geschäftsleitung zur weiteren Haftungsminimierung
  • Transfer in Auffanggesellschaften unter Berücksichtigung der Insolvenzanfechtungsgefahr
  • Sanierungskonzeption
  • Betriebsaufspaltung für Maschinen, Immobilien und Personal
  • Kostenoptimierung

Ist die Insolvenz nicht abzuwenden – werden folgende Szenarien umgesetzt:

 

  • gesetzeskonforme Liquidation der Gesellschaft ohne Insolvenzantrag*
  • Übernahme Insolvenz durch Wirtschaftsjuristen
  • ggf. Insolvenzplan und Insolvenzplanverfahren
  • Transfer der Geschäftsanteile an Liquidationsgesellschaften
  • Wechsel des Geschäftsführers
  • Stellung des Insolvenzantrages nach Aufbereitung der gesellschaftsrechtlichen Belange, ohne dass dem „Alt-Geschäftsführer“ eine Verbindung zur Unternehmensinsolvenz zugewiesen werden kann.
  • Die Gefahr der Insolvenzanfechtung und/oder des vorsätzlichen Bankrottes muss stets einer Einzelfallwürdigung des erfahrenen Wirtschaftsjuristen unterliegen.

*Wir weisen darauf hin, dass wir keine illegalen und gesetzlosen Insolvenz Übernhmen durch „Firmenbestattungen“ durchführen.