Liquiditätsprobleme bis hin zur GmbH Insolvenz sind keine Seltenheit. In der Regel sind Geschäftsführer und Gesellschafter in der Lage, diese zu bewältigen und größeren Schaden von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung abzuwenden. Doch was passiert, wenn das nicht möglich ist? Dann heißt es: Schnell handeln und rechtzeitig die richtigen Schritte einleiten. Welche das sind, was der Insolvenzantrag der GmbH bedeutet und welche Alternativen es dazu gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

GmbH mit Schulden übernehmen

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Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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Wann ist eine GmbH insolvent?

Die Insolvenz einer GmbH – im Volksmund gerne als Pleite betitelt – tritt ein, wenn die im GmbH Gesetz festgeschriebenen Insolvenzgründe auftreten. Liegen ausreichend Indizien dafür vor, dass ein GmbH insolvent ist, stellen Sie entweder einen Insolvenzantrag oder versuchen anderweitig aus der Firmenkrise herauszukommen. Wichtig dabei ist:

  • dass die gesetzlich vorgegangen Fristen nicht versäumen
  • dass sie eine Zahlungsstockung (vorübergehend zahlungsunfähig) von einer Zahlungsunfähigkeit unterscheiden können

Liegen bei Ihrer GmbH eindeutig die in der Insolvenzordnung (InsO) aufgeführten Insolvenzgründe vor, sind Sie als GmbH Geschäftsführer verpflichtet, bestimmte Vorgehensweisen und Fristen einzuhalten. Sie sind sich nicht sicher, wie es um Ihr Unternehmen steht oder befürchten eine drohende Insolvenz? Dann wird es Zeit, professionelle Hilfe zu suchen.

Wir stehen Ihnen gerne mit unseren Insolvenz-Experten zur Seite. Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

Was versteht man unter Regelinsolvenz und Schutzschirmverfahren?

Bei einem Regelinsolvenzverfahren handelt es sich um das allgemeingültige Insolvenzverfahren nach deutschem Recht für alle Unternehmen – egal ob GmbH, Selbstständige oder Freiberufler. Für Privatpersonen gilt im Gegensatz dazu das Verbraucherinsolvenzverfahren vor einem Insolvenzgericht.
Bei der Regelinsolvenz einer GmbH gibt es eine Besonderheit:

  • Im Insolvenzverfahren für eine GmbH gibt es keine Restschuldbefreiung!

Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Verfahren im Insolvenzrecht. Mit diesem Verfahren soll es Unternehmen ermöglicht werden, sich dauerhaft zu sanieren. Bei einem Schutzschirmverfahren ist es Unternehmern möglich, einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung zu stellen. Somit bekommt die Geschäftsführung einer GmbH die Chance, innerhalb von bis zu drei Monaten unter Aufsicht des Insolvenzgerichts und eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan zu erstellen.

Was sind Insolvenzgründe für die GmbH in Deutschland?

Die Eröffnungsgründe für die Insolvenz einer GmbH sind in der Insolvenzordnung (InsO) eindeutig definiert. Die Insolvenzreife tritt ein, wenn eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Dazu heißt es: 

  • „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“
  • „Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.“
  • „Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.“

Von einer Überschuldung ist auszugehen, wenn das Vermögen der GmbH ihre bestehenden fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und auch die Fortführung des Unternehmens höchst unwahrscheinlich ist.
In Deutschland zählt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu den juristischen Personen. Die GmbH selbst kann Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Die Gesellschafter einer GmbH, die mit ihren Stammeinlagen auf das Stammkapital beteiligt sind, haften dabei nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH (bis auf einige Ausnahmen). Daher auch der Name „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Es gibt allerdings Ausnahmen. Dazu weiter unten mehr.

Für den Geschäftsführer einer GmbH heißt das bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes wie:

  • Zahlungsunfähigkeit der GmbH
  • Überschuldung der GmbH

muss er Insolvenz anmelden. Die drohende Zahlungsunfähigkeit berechtigt den Geschäftsführer, einen Insolvenzantrag zu stellen. Verpflichtet dazu ist er allerdings in diesem Fall nicht.

GmbH übernehmen

Was ist eine Insolvenzantragspflicht?

Die Insolvenzantragspflicht schreibt vor, dass die Geschäftsführer einer GmbH eine Insolvenzantragspflicht haben, wenn ein Insolvenzgrund wie:

  • Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

vorliegt. Hierbei spricht man von der sogenannten Insolvenzreife. Die Insolvenzantragspflicht ist festgelegt im Paragraf 15a Abs. 1 der InsO. Neben der Geschäftsführung können auch die Gläubiger der GmbH einen Insolvenzantrag stellen. Interessant ist, dass auch Krankenkassen einen Antrag auf Insolvenz der GmbH stellen dürfen. Nämlich dann, wenn sie als Gläubiger der Gesellschaft die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge einfordern.

Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und steht die GmbH vor einer drohenden Insolvenz, sollten Geschäftsführer unbedingt mit den Krankenkassen Kontakt aufnehmen. So lässt sich herausfinden, ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden und beraten, ob die Krankenkassen in Erwägung ziehen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Im Falle der sogenannten Führungslosigkeit einer GmbH (etwa durch Niederlegung des Amtes, der Abberufung, durch den Tod, Krankheit oder sonstige Abwesenheit des Geschäftsführers) ist auch jeder Gesellschafter bzw. Abwickler verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre GmbH von Insolvenz bedroht ist? Wir prüfen das gerne für Sie. Melden Sie sich jetzt für eine kostenlose Erstberatung an!

Wann muss eine GmbH Insolvenz beantragen?

Tritt einer der zuvor genannten Insolvenzgründe ein bzw. kommt es zur Insolvenzreife der GmbH, gibt es für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht vorgeschriebene Fristen. Dazu besagt § 15a InsO folgendes:

  • Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern zu stellen.


Dabei sollten o.g. Fristen nicht ausgereizt werden. Außerdem ist zu beachten, dass es allein auf die objektive Beurteilung der Insolvenzreife ankommt. Fehlende Kenntnisse der Geschäftsführung von der Insolvenzlage spielen keine Rolle und werden von den Amtsgerichten nicht berücksichtigt. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage der GmbH daher ständig im Blick haben. Werden Fristen versäumt, hat das strafrechtlich Konsequenzen.

Grundsätzlich gilt, dass die GmbH den Antrag unverzüglich zu stellen hat, da die gesetzliche Höchstfrist nur in Ausnahmefällen voll ausgeschöpft werden darf – beispielsweise bei einem erfolgversprechenden Versuch der Sanierung des Unternehmens. Werden die Fristen versäumt, machen sich Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung strafbar.

Ihre GmbH steckt in finanziellen Schwierigkeiten und Sie suchen nach einer Alternative zum Insolvenzantrag. Dann sind Sie bei uns genau richtig. Gerne informieren wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten, die Insolvenz abzuwenden und einen Weg aus der GmbH Krise zu finden.

Wie läuft das Insolvenzverfahren einer GmbH ab?

Nachdem der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, prüft das Insolvenzgericht, ob eine Insolvenz für die Gesellschaft infrage kommt. Während der Zeit der Prüfung ordnet das Gericht eine vorübergehende Insolvenzverwaltung an, wenn Verdacht besteht, dass:

  • Gefahr für Verschlechterung der Vermögensverhältnisse besteht

und setzt dafür einen Insolvenzverwalter ein.

Wird während der Prüfung festgestellt, dass die Gesellschaft die Kosten für das Insolvenzverfahren nicht aus dem vorhandenen GmbH Vermögen begleichen kann, wird der Insolvenzantrag durch das Gericht mangels Masse abgewiesen. Im Anschluss erfolgt die zwangsweise GmbH Auflösung.

Verfügt die GmbH über eine deckende Masse, leitet das Gericht die Insolvenz ein. Der Ablauf des Insolvenzverfahrens erfolgt nach einem festgelegten Verfahren in folgenden Schritten:

  1. Forderungsanmeldung der Gläubiger beim Insolvenzverwalter
  2. Bericht: Auf einer Gläubigerversammlung informiert der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage der GmbH. Dann entscheiden diese, ob es zur Sanierung oder Auflösung der GmbH kommt.
  3. Prüfung: Vom Insolvenzverwalter werden alle offenen Forderungen in einer Tabelle festgehalten.
  4. Abwicklung: Die beschlossenen Sanierungsmaßnahmen werden umgesetzt und es erfolgt die Tilgung aller Schulden.
  5. Abschluss: Ab dem Zeitpunkt, ab dem die GmbH wieder zahlungsfähig ist, legt der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht einen Schlussbericht vor.
  6. Ende der Insolvenz: Vom Gericht wird anschließend das Insolvenzverfahren geschlossen und das Ende der Insolvenz öffentlich verkündet.
Insolvenz GmbH

Ist das Insolvenzverfahren offiziell beendet, muss die GmbH die Kosten der Insolvenz begleichen. Dazu gehören:

  • die Gerichtskosten
  • Kosten für den Insolvenzverwalter
  • während des Insolvenzverfahrens entstandene Kosten
  • restlichen Insolvenzforderungen 

Wie hoch die Kosten einer GmbH-Insolvenz ausfallen, ist abhängig von der Dauer der GmbH-Insolvenz, der Gläubigeranzahl und dem Umfang der Insolvenzmasse. Konkrete Angaben sind hier kaum möglich. 

Wann kommt es zur Einsetzung eines Insolvenzverwalters?

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt und auch von diesem beaufsichtigt. Dieser kann immer noch durch eine Gläubigerversammlung ausgetauscht werden. Der neue Insolvenzverwalter muss anschließend erneut vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Die Auswahl des Insolvenzverwalters liegt in den Händen der Insolvenzrichter. Sie ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt.

Wer kann als Insolvenzverwalter ernannt werden?

Zum Insolvenzverwalter werden in der Regel folgende Personen bestellt:

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Betriebswirt
  • Wirtschaftsprüfer

Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Insolvenzverwalter hat im besten Fall eine geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldnern unabhängige natürliche Person zu sein. Die Bestellung erfolgt durch den Beschluss des Gerichts. Der Insolvenzverwalter erhält dazu eine Urkunde für seine Bestellung.

Sie möchten den Insolvenzantrag und die Prüfung durch den Insolvenzverwalter vermeiden? Wir zeigen Ihnen gerne Wege aus der GmbH Krise, ganz ohne Insolvenzverfahren. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance für eine kostenlose Erstberatung.

Was versteht man unter Geschäftsführerhaftung bei der GmbH Insolvenz?

Besteht für die GmbH Insolvenzreife bzw. sind Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten, darf der GmbH-Geschäftsführer keine Zahlungen mehr aus dem Vermögen der GmbH leisten. Hält er sich nicht daran, so haftet er für die geleisteten Zahlungen laut Paragraf 64 Satz 1 GmbHG der GmbH gegenüber. Das trifft auch dann zu, wenn der GmbH Geschäftsführer keine Kenntnis vom Eintritt der Insolvenzreife hat oder die Zahlungen aufgrund einer Weisung der Gesellschafter tätigt.

Im Klartext heißt das: Ab der materiellen Insolvenzreife – und nicht erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist – haften Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für alle pflichtwidrigen Zahlungen unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen. Das betrifft auch für die Zahlung überfälliger Steuern und Abgaben. Das bedeutet: Bei finanziellen Problemen einer GmbH ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich. Wird der Insolvenzantrag verspätet eingereicht, besteht die Gefahr der Insolvenzverschleppung, die nicht selten auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft.

Was ist eine verschleppte Insolvenz?

Bei der Insolvenzverschleppung handelt es sich tatsächlich um die am häufigsten geahndete Straftat im Insolvenzstrafrecht. Die Insolvenzverschleppung bzw. die verspätete Stellung eines Insolvenzantrages ist nicht im Strafgesetzbuch, sondern in § 15 InsO geregelt. Dort heißt es:

  • „Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (…) ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.

Das Risiko, wegen Insolvenzverschleppung zur Verantwortung gezogen zu werden, ist relativ hoch. In der Regel wird jedes Insolvenzgericht der Staatsanwaltschaft alle Akten der insolventen GmbH zur Prüfung vorlegen. Bei 50 Prozent aller insolventen Unternehmen leitet die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Anfangsverdachts einer Straftat des Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH ein Ermittlungsverfahren ein.

Nebenfolgen der Insolvenzverschleppung: Die persönliche zivilrechtliche Haftung der GmbH-Geschäftsführer

Die Insolvenzverschleppung beinhaltet einen strafrechtlichen und einen haftungsrechtlichen Abschnitt. Neben der Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung, bei der eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren droht, müssen GmbH-Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz für die GmbH mit persönlicher Haftung rechnen.

Eine zusätzliche Ersatzverpflichtung trifft den Geschäftsführer für Zahlungen an Gesellschafter, falls diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Eine Ausnahme davon ist gegeben, wenn dies trotz Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für den GmbH Geschäftsführer nicht erkennbar war.

Hierbei muss beachtet werden, dass der Begriff „Zahlungen“ weit ausgelegt werden kann. Unter Zahlungen versteht man die „Weggabe von Vermögen“. Darunter fallen neben den reinen Geldzahlungen sämtliche „masseschmälernden“ Vermögensleistungen aus dem Gesellschaftsvermögen. Das können sein:

  • Abtretungen oder Aufrechnungen
  • Abbuchung vom Konto der GmbH
  • Mittel von Dritten, die der Geschäftsführer erhält, um eine Schuld zu tilgen
  • Einreichung eines Kundenschecks auf ein Debitorenkonto

Zulässig sind im Gegensatz dazu folgende Zahlungen:

  • Anteile der Arbeitnehmer an den Sozialabgaben (nur bis zum Eintritt der Insolvenzreife)
  • Lohnsteuer
  • Aufwendungen, die den sofortigen Zusammenbruch der Gesellschaft verhindern: Miete, Wasser, Heizung, Strom, Löhne und Gehälter

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers setzt dessen Verschulden voraus. Dieses liegt dann vor, wenn der Geschäftsführer

  • die Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung nicht erkennt
  • oder diese ignoriert.

Hierbei genügt die einfache Fahrlässigkeit, wobei als Maßstab die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes angesetzt wird. Immer wieder wird betont, dass eine „positive Kenntnisnahme“ vom Eintritt des Insolvenzgrundes nicht erforderlich ist.
Hinzu kommt, dass die Schuld des Geschäftsführers vermutet wird, sodass dieser beweisen muss, dass der Eintritt des Insolvenzgrundes trotz hinreichender Vorkehrungen nicht erkennbar war.

Sie befinden sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage mit Ihrer GmbH und möchten eventuelle Haftungsrisiken vermeiden? Dann zögern Sie nicht länger und setzen sich jetzt mit unseren Insolvenz-Experten in Verbindung. Buchen Sie noch heute Ihre kostenlose Erstberatung.

Weitere Haftungstatbestände für GmbH Geschäftsführer

Erweckt es den Anschein, dass ein GmbH-Geschäftsführer ein dem Untergang geweihtes Unternehmen weiterführt und damit die Schädigung seiner Gläubiger „billigend in Kauf nimmt“, haftet er persönlich nach § 826 BGB. Besondere Bedeutung erlangt die Haftung nach § 826 BGB dann, wenn es um die Schädigung von Personen als Gläubiger der GmbH geht, was eine Haftung nach “ 15a Abs. 1 InsO sowie § 823 Abs. 2 BGB ausschließt.

Hinzu kommt die steuerliche Haftung des Geschäftsführers nach §§ 34 und 69 der Abgabenordnung (AO). Danach haften GmbH-Geschäftsführer bzw. die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft für alle Steuerschulden, die schuldhaft nicht beglichen wurden.

Des Weiteren entsteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Geschäftsführer nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Strafgesetzbuch (StGB), wenn dieser einen Dritten über die wirtschaftliche Lage der GmbH im Unklaren lässt und den Getäuschten dadurch schädigt.

Zum Beispiel, wenn dieser daraufhin den Abschluss eines Rechtsgeschäfts, die Geltendmachung einer Forderung oder den Verzicht auf Sicherheiten beauftragt.

Außerdem haftet der Geschäftsführer, wenn er seiner Pflicht zur Abgabe der Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a Abs. 1 StGB nicht nachkommt. Enthält der Geschäftsführer der Einzugsstelle Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung vor, handelt es sich dabei – unabhängig davon, ob Gehälter gezahlt werden oder nicht – um einen Straftatbestand.

Darüber hinaus ist der GmbH-Geschäftsführer zivilrechtlich zum Schadensersatz für die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung verpflichtet, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.

GmbH Beendigung

Sonstige Pflichten des GmbH Geschäftsführers

Zu den Pflichten eines GmbH Geschäftsführers gehört es außerdem:

  • sich um die Sanierung der GmbH zu bemühen
  • prüfen ob die GmbH sanierungsfähig ist
  • Maßnahmen zur Sanierung einleiten
  • rechtzeitige Rücklagen bilden
  • Buchhaltung persönlich kontrollieren

Welche Alternativen zur GmbH Insolvenz gibt es?

Steht eine GmbH vor der drohenden Insolvenz, gibt es in Deutschland und auch in anderen Ländern der Europäischen Union sichere Möglichkeiten, die Fortführung der Gesellschaft zu sichern oder aber – ohne Liquidation und dem gefürchteten Sperrjahr – die Auflösung des Unternehmens durchzuführen.

Welche das sind und wie Sie dabei vorgehen, erklären Ihnen unsere Insolvenz Experten gerne in einem kostenlosen Infogespräch.