Firmen Abwicklung in erfahrenen Händen
Im Allgemeinen wird häufig angenommen, dass die Firmenabwicklung nur eine Variante der Firmenbeerdigung oder Firmenbestattung ist. Tatsächlich ist es jedoch von Vorteil bei einer drohenden Insolvenz die Rechenschafts- und Auskunft

Firmenabwicklung in erfahrenen Händen
Gründe, die zum Entschluss einer Firmenabwicklung führen
Es gibt verschiedene Gründe, die zum Entschluss der Abwicklung führen können. Dazu zählen unter anderem der Abwicklungsverkauf zur Liquidierung des Unternehmens oder bei drohender Insolvenz. Ebenso kommt es zu Firmenabwicklungen um das Unternehmen aufzupalten und belastete Unternehmensbrereiche zu liquidieren. Oder aber auch, um Vermögen zu sichern.
Professionelle Abwicklung kontra Verlustfinanzierung
Der Gesetzgeber sieht in der Phase der Insolvenzreife Möglichkeiten zur Insolvenzabwehr vor. Diese Spielräume auszunutzen und insolvenzhemmdende Instrumente zu veranlassen ist die Aufgabe des professionellen Abwicklers. Er entscheidet nach Aktenlage und ist frei von jeglichen Befindlichkeiten. Er garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und wird die Abwicklung zeitnah im Sinne des Mandanten vollziehen. Hat ein insolventes Unternehmen diese professionelle Unterstützung nicht, werden sehr häufig Chancen zur Abwehr der Insolvenz ungenutzt gelassen und es kommt von Seiten der Gesellschafter und Geschäftsführer zu einer Verlustfinanzierung. Daher sollte ein Verkauf der Anteile und ein Wechsel in der Geschäftsführung in Betracht gezogen werden.
Die illegale Firmenbestattung
Wenn im Sinne einer illegalen Firmenbestattung gehandelt wird, ist der neue Geschäftsführer des Unternehmens nicht in der Lage die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen und fungiert demnach nur als so genannter „Strohmann“. Nicht selten erfolgt eine Sitzverlegung nur zum Schein – als Briefkastenfirma – oder gar ins Ausland, so dass das Insolvenzverfahren nicht abgewickelt werden kann. Die Gläubiger werden nicht befriedigt und die Einnahmen unterschlagen und nicht versteuert. Diese illegale Vorgehensweise begründet eine strafrechtliche Verantwortung des Alt-Geschäftsführers.
Ablauf einer professionellen Firmenabwicklung
Da Gläubiger zunehmenden Druck ausüben werden Eigen-Insolvenzanträge in der Regel zu schnell gestellt, um dann aufgrund mangelnder Masse abgewiesen zu werden. Die Geschäftsführer müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies ist ein wichtiger Grund die professionelle Firmenabwicklung in erfahrene Hände zu geben.
Die Firmenabwicklung muss gut geplant und koordiniert werden. Der professionelle Abwickler legt den Fokus auf die Anforderungen und Wünsche seines Mandanten. Die Abwicklungssituation sowie auch die Gründe welche zum Entschluss der Abwicklung führen müssen erarbeitet werden. Es werden nach der Erstberatung Ziele festgelegt und Analysen aufgestellt, um daraus ein Konzept für eine erfolgreiche und kompetente Firmenabwicklung entstehen zu lassen. Es heißt die Situation zu sichten und zu beurteilen und den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Es werden Gespräche und Verhandlungen mit Gläubigern, Kunden, Geschäftspartnern, Arbeitnehmern, Leasing- und Finanzierungsbanken sowie Ämtern und Verwaltungen geführt. Nach dem Verkauf der Geschäftsanteile wird in der Regel ein neuer Geschäftsführer bestellt. Dieser wird dann einen Liquidationsplan ausarbeiten sowie eine Überschuldungsbilanz erstellen lassen. Danach hat er die Möglichkeiten das Unternehmen fortzuführen, zu liquidieren oder Insolvenz anzumelden – ohne dass der Alt-Geschäftsführer davon betroffen ist oder mit Konsequenzen der möglichen Insolvenz zu rechnen hat. Die Abwicklung erfolgt diskret und unauffällig.
Wir haben uns auf die Liquidation aber auch den Verkauf von Gesellschaften, die sich in wirtschaftlicher Krise befinden, spezialisiert und garantiert eine seriöse Insolvenzberatung mit dem Höchstmaß an Rechtssicherheit. Wir handeln nach gesetzlichen Vorgaben fernab illegaler Firmenbestattungen.
Informieren Sie sich jetzt ausführlich zu unserem Angebot >>
Kostenlose Erstberatung
Getreu unserem Motto: “Nichts menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter auf Ihre ganz persönliche Situation eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Unsere Kernkompetenz
- Immobilienrettung
Wir helfen Ihnen effektiv bei einer drohenden oder bereits angeordneten - Schuldenberatung
Wir helfen Ihnen effektiv bei einer drohenden oder bereits angeordneten - Unternehmensberatung
Wir helfen Ihnen effektiv bei einer drohenden oder bereits angeordneten -vollstreckung
| Weg | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|
| Verkauf / Übernahme | kurz (Wochen) | keine Liquidation nötig |
| Liquidation | lang + Sperrjahr (12 Mon.) | geordnete Abwicklung |
| Insolvenz | lang (über 1 Jahr) | bei Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung |
Passend dazu: Unternehmensabwicklung & Geschäftsaufgabe · GmbH-Beendigung
Was bedeutet Firmenabwicklung?
Unter Firmenabwicklung versteht man die geordnete Beendigung einer Gesellschaft: Nach dem Auflösungsbeschluss werden laufende Geschäfte abgeschlossen, das Vermögen verwertet, Gläubiger befriedigt und die Gesellschaft anschließend im Handelsregister gelöscht.
Ablauf der Abwicklung
Die Abwicklung (Liquidation) folgt festen Schritten: Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, Bestellung eines Liquidators, Gläubigeraufruf und Einhaltung des einjährigen Sperrjahres, Verwertung des Vermögens und schließlich die Löschung. Wegen des Sperrjahres dauert eine vollständige Abwicklung in der Regel mindestens ein Jahr.
Abwicklung, Verkauf oder Insolvenz?
Die Abwicklung ist nur einer von mehreren Wegen, eine GmbH zu beenden. Häufig ist der Verkauf schneller und kostengünstiger, weil das Sperrjahr entfällt. Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, kann hingegen eine Insolvenzantragspflicht bestehen. Welcher Weg passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Lassen Sie Ihre Situation unverbindlich einschätzen.
Kostenloses Erstgespräch →Häufige Fragen zur Firmenabwicklung
Was umfasst eine Firmenabwicklung?
Die geordnete Beendigung der Firma: Auflösung, Abwicklung laufender Geschäfte, Begleichung der Verbindlichkeiten und Löschung im Handelsregister.
Wie lange dauert eine Firmenabwicklung?
Bei der GmbH mindestens das einjährige Sperrjahr; je nach Umfang auch länger.
Brauche ich für die Abwicklung Unterstützung?
Eine fachkundige Begleitung hilft, Fehler bei Fristen, Steuern und Gläubigern zu vermeiden und sauber abzuschließen.
Was, wenn die Firma Schulden hat?
Ist die Firma überschuldet oder zahlungsunfähig, ist statt der Abwicklung ein Insolvenzverfahren erforderlich.
Unsicher, welcher Weg der richtige ist?
Klären wir es gemeinsam – vertraulich, unverbindlich und ohne Kosten. Je früher Sie handeln, desto größer Ihr Handlungsspielraum – und desto geringer Ihr persönliches Haftungsrisiko.