Kurzantwort: Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 ist ein strukturiertes Gutachten, das feststellt, ob ein Unternehmen in der Krise sanierungsfähig ist. Es folgt dem Standard IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer und dient Banken, Gläubigern und Gesellschaftern als belastbare Entscheidungsgrundlage – etwa für einen Sanierungskredit oder einen Stillhaltebeschluss. Marktüblich liegen die Kosten im Mittelstand bei rund 10.000 bis 30.000 Euro, die Erstellung dauert typischerweise vier bis acht Wochen.
Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Das IDW S6 ist der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebene Standard für die Erstellung von Sanierungskonzepten. Ein Gutachten nach IDW S6 kommt zu einem klaren Ergebnis: Ist das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sanierungsfähig – oder nicht?
Kern ist eine positive Fortführungsprognose: Das Gutachten weist nach, dass das sanierte Unternehmen wieder nachhaltig rentabel und wettbewerbsfähig sein kann. Es ist damit deutlich mehr als eine Liquiditätsplanung – es ist ein vollständiges Sanierungskonzept mit Prüfurteil.
Wann brauchen Sie ein IDW-S6-Gutachten?
Ein IDW-S6-Gutachten wird immer dann verlangt, wenn Dritte in der Krise Geld oder Zeit zur Verfügung stellen sollen. Typische Anlässe:
- Sanierungskredit: Banken vergeben frisches Geld in der Krise regelmäßig nur gegen ein Sanierungsgutachten, das die Sanierungsfähigkeit belegt.
- Stillhalten der Gläubiger: Ein Gutachten schafft die Grundlage für Stundungs- oder Stillhaltevereinbarungen.
- Haftungsschutz der Geschäftsführung: Ein positives Gutachten dokumentiert, dass die Fortführung vertretbar war – ein wichtiger Baustein gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO.
- Gesellschafterentscheidungen: Als Grundlage für die Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen.
Was gehört in ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Der Standard gibt die Kernbestandteile vor. Ein vollständiges Gutachten enthält:
- Auftrag und Unternehmensdarstellung – rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage.
- Analyse der Krisenursachen und des Krisenstadiums.
- Leitbild des sanierten Unternehmens – wie das Unternehmen nach der Sanierung wettbewerbsfähig aufgestellt ist.
- Sanierungsmaßnahmen – leistungswirtschaftlich, finanzwirtschaftlich und rechtlich.
- Integrierte Sanierungsplanung – Ergebnis-, Bilanz- und Liquiditätsplanung über den Planungszeitraum.
- Fortführungsprognose und Gesamturteil zur Sanierungsfähigkeit.
Welche Vorteile bietet das Gutachten?
| Nutzen | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Finanzierung | Schafft die Voraussetzung für Sanierungskredite und Stillhalten der Banken. |
| Haftungsschutz | Dokumentiert die Vertretbarkeit der Fortführung gegenüber Gläubigern und Gerichten. |
| Struktur | Liefert einen verbindlichen Fahrplan mit messbaren Maßnahmen. |
| Vertrauen | Ein unabhängiges Urteil überzeugt Gläubiger und Investoren stärker als interne Zahlen. |
IDW S6, Fortführungsprognose und StaRUG – wie hängt das zusammen?
Die im IDW S6 enthaltene Fortführungsprognose ist auch für die insolvenzrechtliche Beurteilung der Überschuldung nach § 19 InsO von Bedeutung. Reicht ein außergerichtliches Konzept nicht aus, kann die Sanierung über den vorinsolvenzlichen Rahmen des StaRUG oder über eine Insolvenz in Eigenverwaltung fortgeführt werden. Das IDW-S6-Gutachten bildet dabei häufig die inhaltliche Grundlage.
IDW S6 oder IDW S11 – was ist der Unterschied?
Beide Standards stammen vom Institut der Wirtschaftsprüfer, beantworten aber verschiedene Fragen. Der IDW S11 klärt die insolvenzrechtliche Lage: Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor – besteht also eine Antragspflicht? Er blickt auf den Status quo. Der IDW S6 setzt eine Stufe später an und beantwortet die Zukunftsfrage: Lässt sich das Unternehmen sanieren, und auf welchem Weg?
In der Praxis kommt der S11 deshalb meist zuerst. Er schafft Klarheit über Fristen und Geschäftsführerhaftung. Fällt er negativ aus – keine Antragspflicht – folgt der S6 als Grundlage für Bankengespräche und Sanierungsfinanzierung. Nicht selten werden beide Fragestellungen in einem Mandat bearbeitet.
Häufige Fragen zum IDW-S6-Gutachten
Wer darf ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 erstellen?
In der Praxis erstellen es Wirtschaftsprüfer, spezialisierte Restrukturierungsberater und Sanierungsgeschäftsführer mit entsprechender Erfahrung. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit.
Wie lange dauert die Erstellung?
Typisch sind vier bis acht Wochen. Liegt eine saubere Buchhaltung mit aktueller BWA und belastbarer Liquiditätsplanung vor, sind auch zwei bis drei Wochen machbar. Fehlen dagegen aktuelle Zahlen, geht der größte Teil der Zeit für die Aufbereitung der Datenbasis drauf – nicht für das Gutachten selbst.
Was kostet ein IDW-S6-Gutachten?
Für mittelständische Unternehmen liegen die Kosten marktüblich zwischen etwa 10.000 und 30.000 Euro. Bei größeren oder komplexeren Gesellschaften – etwa mit mehreren Standorten, Auslandstöchtern oder einem Bankenkonsortium – liegen sie darüber. Kalkuliert wird in der Regel über Tagessätze; für erfahrene Sanierungsberater sind 1.300 bis 1.800 Euro pro Tag üblich. Den Preis treiben vor allem drei Faktoren: die Qualität Ihrer Datenbasis, die Zahl der beteiligten Gläubiger und der Zeitdruck. Gemessen am Finanzierungs- und Haftungsnutzen ist das Gutachten in aller Regel eine wirtschaftlich sinnvolle Investition.
Was ist eine Fortführungsprognose nach IDW S6?
Die Fortführungsprognose ist das Herzstück des Gutachtens. Sie beantwortet, ob das Unternehmen nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Der IDW S6 verlangt dafür zwei Stufen: kurzfristig die durchfinanzierte Liquidität über den Planungszeitraum, mittelfristig die Rückkehr zu nachhaltiger Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Erst wenn beide Stufen tragen, ist das Prüfurteil positiv.
Worin unterscheidet sich der IDW S6 vom IDW S11?
Der IDW S11 prüft, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht – also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der IDW S6 prüft, ob und wie das Unternehmen saniert werden kann. S11 klärt die Gegenwart, S6 die Zukunft.
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Julius Schütze · Pacemark Finance Europe · Im Mediapark 5, 50670 Köln · Tel. 0221 9865 8868