Die Liquidation von Gesellschaften kommt für Unternehmen folgender Rechtsformen in Betracht:
Gerne besuchen wir Sie zu einer kostenfreien Erstberatung in Ihrer Firma oder zu Hause oder aber Sie besuchen uns in unseren Geschäftsräumen. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch unter Teilnahme Ihres vertrauten Steuerberaters oder Rechtsanwalts bei Seite. Ihnen entstehen für die Erstberatung zum Thema Liquidation von Gesellschaften keinerlei Vorkosten. Auch erheben wir keine Anreisekosten oder Beratungskosten bei einer Erstberatung zur Insolvenzberatung oder Schuldenberatung.
Durch notarielle Beurkundung erfolgt die Übernahme der GmbH-Geschäftsanteile durch eine von uns zur Verfügung gestellter Gesellschaft. Zugleich erfolgt im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschaftsversammlung die Abberufung des Alt-Geschäftsführers (einschl. Haftungsfreistellung!) und Neuberufung des Neu-Geschäftsführers, den wir ebenso zur Verfügung stellen.
Mit Unterfertigung der notariellen Urkunde ist die Abberufung sofort gegeben. Sie müssen nicht die Eintragung im Handelsregister, die meist innerhalb von 2-3 Wochen je nach Auslastung des Handelsregistergerichts erfolgt, abwarten.
Alle Tätigkeiten erfolgen unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht.
Für jeden Einzelfall unterbreiten wir individuelle Lösungsansätze und Konzepte, die darauf abzielen, den (vermeidlichen) wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Unsere Konzepte und Lösungen zur Liquidation von Gesellschaften sollen Ihnen Substanz sichern um einen Neuanfang zu ermöglichen.
Unser Team kann zurückliegend auf mehr als 1000 Fälle und Mandanten in den letzten Jahren erfolgreich zurück blicken. Die Bandbreite der vor Insolvenz betroffenen Gesellschaften geht quer durch die gesamte Wirtschaft und ist Ausdruck großen Vertrauens gegenüber unseren renommierten und erfahrenen Dienstleistungen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine illegalen und gesetzlosen Firmenbestattungen oder Unternehmensbeerdigungen vornehmen und unterstützen. Ziel unserer erfahrenen und seriösen Dienstleistung ist jeweils die gehörige Liquidation und Abwicklung insolvenzreifer Unternehmen, gemessen an den gesetzlichen Vorgaben, um unsere Mandanten bestmöglich vor einem bestehenden oder drohenden Haftungsrisiko zu schützen. Die Pacemark Finance warnt ausdrücklich vor illegalen und dubiosen Anbietern, bei denen Sie für viel Geld erhebliche Nachteile erwerben, die im Nachgang nicht mehr heilbar sind.
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