Sofortige Zuschlagsbeschwerde
Referenz einer erfolgreichen Immobilienrettung
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Referenz einer erfolgreichen Immobilienrettung vor, die mit der Aufhebung des Zuschlages endete.
Das Landgericht Bochum hob den Zuschlagsbeschluss der im Zwangsversteigerungstermin ergangen ist, auf, nachdem es eine Rechtsverletzung seitens einer Gläubigerbank feststellte.
Die Gläubigerbank ist schon im Jahr 2003 mit einer anderen Bank fusioniert. Der Titel, aus dem die „neue“ Bank die Zwangsversteigerung der Immobilie gegen die Schuldner betrieben hat, wurde jedoch in der Folge nicht umgeschrieben, resp. der „neuen“ Bank beigeschrieben.
Hieraus folgt, dass das Landgericht richtiger Weise – im Rahmen der eingebrachten sofortigen Beschwerden gegen den Zuschlag – den Zuschlag aufheben musste. Gleichwohl hat es die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Ob die Gläubigerbank den Weg zum BGH einschlägt, oder die landgerichtliche Entscheidung[nbsp]akzeptiert, bleibt gegenwärtig abzuwarten.
Durch die Entscheidung kann aber angenommen werden, dass die betroffene Bank seit Jahren Zwangsversteigerungen durchführt, die rechtlich[nbsp]unzulässig sind, da davon ausgegangen werden muss, dass die Bank zahlreiche Zwangsversteigerungen aus „alten“ Titeln, die den Namen der früheren Rechtsinhaberin tragen, in den letzten Jahren betrieben hat und noch weiter betreibt.
Unter dem folgenden Link finden Sie ein PDF mit dem gesamten Beschluss des Landgerichts Bochum. Wir haben aus datenschutzrechtlichen Gründen alle personenbezogenen Daten entfernt.