Liquidation von Gesellschaften
Unser KnowHow – Ihr Erfolg.
Wenn Insolvenz droht – GmbH verkaufen – Liquidation von Gesellschaften – Unser KnowHow – Ihr Erfolg.
Die Liquidation von Gesellschaften kommt für Unternehmen folgender Rechtsformen in Betracht:
- AG
- GmbH
- GmbH & Co.KG
- UG (haftungsbeschränkt)
- Ltd. / Limited (GmbH englischen Rechts)
- Ltd. & Co. KG (GmbH englischen Rechts mit eingetragener Niederlassung im deutschen Handelsregister)
Unsere Tätigkeiten verfolgen erstrangig folgende Ziele:
- Wir prüfen, ob durch eine Umstrukturierung oder die Sanierung der Fortbestand – ganz oder in Teilbereichen – der Gesellschaft gesichert werden kann, ohne befürchten zu müssen, dass Sie als bisheriger Geschäftsführer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung strafrechtlich belangt werden können. Die Umsetzung der Liquidation von Gesellschaften ist denkbar einfach: Die vor Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit bedrohte Gesellschaft wird „verkauft“ und kann, wenn gewünscht, nach erfolgreicher Umsetzung auch problemlos „zurückgekauft“ werden. Erkennen wir keine positive Prognose zur Fortführung der betroffenen Gesellschaft, wird die Gesellschaft „abgewickelt“ (abgewickelt = liquidiert) bis die Gesellschaft im deutschen Handelsregister gelöscht ist.
- Für den Fall der Liquidation der Gesellschaft bleibt dem ausgeschiedenen Geschäftsführer / Vorstand das Stigma eines „wirtschaftlichen Versagens“ erspart. Ihnen bleiben existenzvernichtende Negativmerkmale in der Schufa oder Wirtschaftsauskunfteien, wie Bürgel oder Creditreform, erspart. Ihr Name wird nicht in Verbindung oder Zusammenhang einer Insolvenz gebracht. Hierdurch entsteht Ihnen kein reputativer Schaden. Sie ersparen sich sogar die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse.
- Zeitraubende und kostenauslösende Auseinandersetzungen, bsw. durch zahlreiche Gerichtsprozesse / Arbeitsgerichtsprozesse und sonstigen Rechtsstreitigkeiten bleiben Ihnen erspart. Widmen Sie sich ab dem Tag der notariellen Beurkundung (Verkauf der GmbH-Geschäftsanteile) neuen Aufgaben. Gründen Sie eine Auffanggesellschaft und sichern sich damit vorhandenen oder neuen Aufträgen der Altgesellschaft. Wir kümmern uns derweil um die Abwicklung, resp. Liquidation Ihrer Alt-Gesellschaft.
Die Liquidation von Gesellschaften ist Vertrauenssache.
Gerne besuchen wir Sie zu einer kostenfreien Erstberatung in Ihrer Firma oder zu Hause oder aber Sie besuchen uns in unseren Geschäftsräumen. Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch bei Seite. Ihnen entstehen für die Erstberatung zum Thema Liquidation von Gesellschaften keinerlei Vorkosten. Auch erheben wir keine Anreisekosten oder Beratungskosten bei einer Erstberatung zur Insolvenzberatung.
Der Ablauf der Liquidation von Gesellschaften ist denkbar einfach:
Durch notarielle Beurkundung erfolgt die Übernahme der GmbH-Geschäftsanteile durch eine von uns zur Verfügung gestellter Gesellschaft. Zugleich erfolgt im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschaftsversammlung die Abberufung des Alt-Geschäftsführers (einschl. Haftungsfreistellung!) und Neuberufung des Neu-Geschäftsführers, den wir ebenso zur Verfügung stellen.
Mit Unterfertigung der notariellen Urkunde ist die Abberufung sofort gegeben. Sie müssen nicht die Eintragung im Handelsregister, die meist innerhalb von 2-3 Wochen je nach Auslastung des Handelsregistergerichts erfolgt, abwarten.
Alle Tätigkeiten erfolgen unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht.
Für jeden Einzelfall unterbreiten wir individuelle Lösungsansätze und Konzepte, die darauf abzielen, den (vermeidlichen) wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Unsere Konzepte und Lösungen zur Liquidation von Gesellschaften sollen Ihnen Substanz sichern um einen Neuanfang zu ermöglichen.
Schon heute garantieren wir Ihnen:
- Eine kompetente und seriöse Beratung
- Das Höchstmaß an Rechtssicherheit – in Zusammenarbeit mit kompetenten Juristen unseres Netzwerks
- absolute Diskretion und Verschwiegenheit
- langjährige und professionelle Erfahrung
- bundesweite Referenzen
Unser Team kann zurückliegend auf mehr als 1000 Fälle und Mandanten in den letzten Jahren erfolgreich zurück blicken. Die Bandbreite der vor Insolvenz betroffenen Gesellschaften geht quer durch die gesamte Wirtschaft und ist Ausdruck großen Vertrauens gegenüber unseren renommierten und erfahrenen Dienstleistungen.
Wir sind gerne für Sie da.
Nichts Menschliches ist uns fremd.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine illegalen und gesetzlosen Firmenbestattungen oder Unternehmensbeerdigungen vornehmen und unterstützen. Ziel unserer erfahrenen und seriösen Dienstleistung ist jeweils die gehörige Liquidation und Abwicklung insolvenzreifer Unternehmen, gemessen an den gesetzlichen Vorgaben, um unsere Mandanten bestmöglich vor einem bestehenden oder drohenden Haftungsrisiko zu schützen. Die Pacemark Finance warnt ausdrücklich vor illegalen und dubiosen Anbietern, bei denen Sie für viel Geld erhebliche Nachteile erwerben, die im Nachgang nicht mehr heilbar sind.
Getreu unserem Motto: “Nichts menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter auf Ihre ganz persönliche Situation eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Telefon: 030 8632133 10
E-Mail: info@pacemark-finance.eu