Schützen Sie Ihr Eigentum
vor Zwangsvollstreckung und Versteigerung
Für einen Unternehmer mit Immobilienbesitz kann eine Insolvenz mehr bedeuten als "nur" das Ende der Firma. Häufig ist dann auch das eigene Heim und Haus von der Zwangsversteigerung bedroht und die Krise des Unternehmen wird dann sehr schnell existenzbedrohend. Eine Zwangsversteigerung - bei der Immobilien meist nur zu einem Bruchteil des Wertes unter den Hammer kommen - ist häufig der Beginn vom Ende ein unternehmerischen Karriere. Ohne die Sicherheit der eigenen Immobilie gibt es keine Chance auf einen finanziellen Neuanfang, die mühsam erarbeitete Altersvorsorge ist dahin und im schlimmsten Fall endet alles mit privatem Ruin und sogar Obdachlosigkeit.
Und auch die Zwangsverwaltung ist für Immobilienbesitzer ein echte Krisensituation. Wenn Miet- oder Pachteinnahmen vorliegen und Kredite nicht bedient werden können, wird die Bank die Zwangsverwaltung der Immobilie beantragen. Ein gerichtlich bestellter Zwangsverwalter wird die Immobilie in Besitz nehmen und ab dann die Mieten einkassieren und die Verwaltung übernehmen. Er ist zum Neuabschluss, Änderung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen berechtigt und wird im Interesse der Bank auf schnelle Einnahmen setzen. Eine nachhaltige und werterhaltende Bewirtschaftung der Immobilie ist nicht in seinem Interesse. Und dabei besteht auch weiterhin das Risiko, dass am Ende die Immobilie doch zwangsversteigert wird. Der Immobilienbesitzer selbst wird quasi entmündigt und muss diesem Treiben tatenlos zusehen. Muss es wirklich soweit kommen? Wir sagen: NEIN!
Pacemark Finance Europe - Ihr Spezialist für Immobilienrettung!
Sorgen Sie rechtzeitig vor und schützen Sie Ihren Immobilienbesitz vor Zwangsvollstreckung und Versteigerung. Pacemark Finance Europe bietet Ihnen spezielle Dienstleistungen zum Schutz und zur Rettung Ihrer Immobilien an. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die möglichen Risiken und leiten Maßnahmen ein, die geeignet sind Ihre Immobilie dauerhaft zu schützen. Auch wenn die Vollstreckung bereits angeordnet ist, gibt es verschiedene Konstruktionen, die es dem Zwangsverwalter unmöglich machen, den Besitz auszuüben und die Mieten einzuziehen. Diese Maßnahmen sind sehr komplex und individuell - aber legal möglich. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Immobilienrettung und Immobilienvorsorge. Geben Sie Schnäppchenjägern und Immobilienhaien keine Chance!
Noch Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich!
Alle weiteren Informationen zu den Möglichkeiten eine Immobilienrettung geben wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstberatungsgespräch. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne diskret und persönlich. Immobilienrettung ist bei uns 100% Vertrauenssache.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Immobilien und Zwangsvollstreckung:
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Ein rechtzeitige Reaktion ist eine Voraussetzung für den Schutz oder die erfolgreiche Rettung der eigenen Immobilie. Kommt Ihr Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, dann werden auch Banken und Kreditinstitute früher oder später davon Kenntnis erhalten - dafür sorgen die zahlreichen Wirtschaftsauskunfteien und auch die Schufa. Achtung: Ein solche Information über finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens kann bereits zu Problemen mit der privaten Immobilie führen. Banken sind dann nach den gängigen Kreditverträgen und AGBs jederzeit berechtigt, eine Kreditkündigung auszusprechen oder ggf. neue und zusätzliche Kredit- und Finanzierungssicherheiten zu verlangen. Das kann das endgültige Aus für sämtliche Sanierungsbemühungen des Unternehmens bedeuten. Deswegen ist es wichtig, rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu treffen, um die eigenen Immobilie zu schützen. So muss es nicht einmal zu einer Immobilienrettung kommen, sondern es reichen bereits Schutzmaßnahmen um eine Zwangsverwaltung oder gar der Zwangsversteigerung zu verhindern.
Die Kündigung eines Kredits ist heutzutage ein extrem bonitätsverschlechterndes Merkmal mit dem es nahezu unmöglich wird, Finanzierungen und Kreditierungen von anderen Banken zu erhalten. Zwar bietet die Pacemark Finance Europe auch die Vermittlung von Risiko-Finanzierungen für Unternehmen und Privatpersonen bei negativer Schufaauskunft und schlechter Bonität an, dennoch muss die Rückzahlung auch dann in einem schlüssigen Konzept darstellbar sein. Eine Umfinanzierung ist äußerst schwer, wenn "das Feuer bereits entfacht ist". Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Unternehmer rechtzeitig, bereits bei einer sich anbahnenden finanziellen Krise handelt. Nehmen Sie die Hilfe eines modernen und seriösen Finanzdienstleister in Anspruch, um drohende Gefahren zu bannen und bestmögliche Konditionen für eine Umfinanzierung zu erzielen. Vermeiden Sie das Risiko einer Immobilienrettung in letzter Minute. Besser ist es, die richtigen Vorsorgemaßnahmen schon in "guten Zeiten" einzuleiten. Als starker Partner und erfahrener Spezialdienstleister stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir weisen Sie auf die Risiken hin, leiten die erforderlichen Maßnahmen zur Vorsorge und Rettung der Immobilie frühzeitig ein und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie auch in schwierigen Zeiten Ihr Eigentum bleibt.
Grundsätzlich gilt, übersteigt der Wert einer Immobilie die eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschulden) der finanzierenden Bankinstitute, ist es empfehlenswert, sofort nachrangige Grundschulden (beispielsweise in Form eines Grundschuldbriefes) in das Grundbuch eintragen zu lassen. Diese "Nachfolgefinanzierung" sollte über einen starken, natürlichen oder juristischen, in jedem Fall aber seriösen Treuhänder mit langjähriger Erfahrung erfolgen. Hierdurch erzielen Sie den Effekt, dass in Zeiten der Krise in einer wirtschaftlich schwierigen Lage durch Abtretung dieser nachrangigen Grundpfandrechte oder der Übertragung des Grundschuldbriefes neue Finanzierungen werthaltig besichert werden können. Andere Gläubiger können nur nach den bereits bestehenden Grundpfandrechten eingetragen werden (Zwangs - Sicherungshypothek) und werden sich eine solche Eintragung überlegen, da sie im Versteigerungsfall erst nach den vorrangig eingetragenen Grundschulden Zahlungen erwarten dürfen. Die Betreibung der Zwangsvollstreckung muss der jeweilige Antragssteller selbst bezahlen. Diese Kosten sind beachtlich. Wird die Zwangsvollstreckung durch einen nachrangig eingetragenen Gläubiger betrieben, haftet er für alle vorrangigen Grundschulden. Das heißt, von dem aus der Zwangsvollstreckung erzielten Erlös sind zuerst die vorrangigen Grundschulden auszugleichen. Reicht der aus der Zwangsvollstreckung erzielte Erlös nicht zum Ausgleich der vorrangigen Grundschulden haftet der nachrangige Betreiber der Zwangsmaßnahmen für den Ausfall. Beachtet werden muss jedoch, dass die Grundschulden auch entsprechend valutiert sein müssen. Es reicht nicht aus, einfach eine Grundschuld eintragen zu lassen. Wichtig ist auch, dass nachgewiesen werden kann, dass beispielsweise ein Darlehen an den Eigentümer tatsächlich ausbezahlt wurde. Im persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne ausführlich über diese Möglichkeiten und stehen Ihnen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen erfahren zur Seite. Wir analysieren die Schwachstellen, prüfen alle Unterlagen und zeigen Ihnen Wege auf, die geeignet sind, die betreffende Immobilie zu schützen und im Bedarfsfall die Immobilienrettung zu betreiben. Wir betonen es immer wieder: Immobilienrettung muss frühestmöglich - bestenfalls in "guter Zeit" - betrieben werden, um Gefahren für die Zukunft - in möglichen wirtschaftlich schlechten Zeiten - auszuschließen. Die Pacemark Finance Europe betreibt Immobilienrettung seit mehreren Jahren sehr erfolgreich und berät Sie gerne zu allen Möglichkeiten der Vorsorge und Rettung vor Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie rechtzeitig die Weichen stellen, damit der Ernstfall gar nicht erst eintritt. Frühestmögliche Maßnahmen zum Schutz des Wohneigentums sollten für jeden Unternehmer mit Immobilienbesitz selbstverständlich sein. Wir - die Pacemark Finance Europe - stehen Ihnen dabei gerne als Spezialist und leistungsstarker Partner zur Seite. Reagieren Sie rechtzeitig, damit Ihre Immobilie auch Ihr Eigentum bleibt!
Wichtig ist der Erhalt der Bonität des oder der Darlehensnehmer bei den finanzierenden Banken. Prüfen Sie daher, inwieweit Sie selbst durch eine drohende Unternehmensinsolvenz gefährdet sind! Heutzutage ist es ein leichtes, schlechte Bonitätsmerkmale in Auskunfteien zu bekommen. Zahlen Sie eine Rechnung bei einem Mobilfunkanbieter einen Monat lang nicht, können Sie mit einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei rechnen. Kommt es zur Vertragskündigung - egal aus welchem Grund - bekommen Sie einen Schufaeintrag. Fast in jedem Dienstleistungsvertrag unterzeichnen Sie heutzutage automatisch eine Schufaklausel oder erteilen Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Zahlverhaltens an Auskunfteien. Prüfen Sie, ob Vollstreckungsmaßnahmen oder Haftungen drohen! Sind Sie Geschäftsführer eines insolvenzgefährdeten Unternehmens müssen Sie zügig - vor allem aber rechtzeitig – handeln. Scheiden Sie sofort als Geschäftsführer aus. Werden Sie "Berater" des neuen Geschäftsführers und nutzen Sie dafür einen seriösen Treuhänder. Wir bieten zahlreiche Spezialdienstleistungen wie Geschäftsführerwechsel, (stille) Anteilsabtretung, gar Anteilsübertragung wie Anteilsverkauf usw. Weiterhin bieten wir zahlreiche Vorratsgesellschaften aller Rechtsformen an. Wollen Sie anonym operieren, empfiehlt sich eine anonyme Gesellschaft die Ihnen gehört, jedoch nach außen von anderen vertreten wird. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Hausbank oder der finanzierenden Bank und klopfen Sie dort im persönlichen Gespräch ab, ob eine Reduzierung der Rückführungszahlungen für einen gewissen Zeitraum (zum Beispiel die Sanierungsdauer oder die Zeit die für eine Liquidation des Unternehmens benötigt wird) möglich ist. Nutzen Sie dazu auch unsere Dienste. Auf Wunsch begleiten wir Sie dorthin und verhandeln mit dem Banker. Gehen Sie aber auf jeden Fall gut vorbereitet in das Gespräch. Nur so lässt sich ein positives Verhandlungsergebnis erzielen. Das Wichtigste ist dabei ein gute Präsentation. Wir analysieren alle Umstände und tragen die Fakten in einer übersichtlichen Darstellung für die Bank zusammen. Nur so lässt sich etwas bewirken und eine Entscheidung zu Ihren Gunsten erzielen.
Sollte sich abzeichnen, dass die Bonität nicht erhalten werden kann, ist zu prüfen, inwieweit Umfinanzierungen oder ein Wechsel des Eigentums auf Treuhänder (oder die Ehefrau usw.) sinnvoll sind. Eine weitere Möglichkeit: Kaufen Sie selbst Ihre Immobilie aus der Zwangsversteigerung. Zum Schnäppchenpreis. Nutzen Sie dazu unsere Treuhandangebote. Finanzieren Sie mit Ihrer neuen (anonymen) Firma oder Gesellschaft den Kaufpreis. Weitere Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne in einer kostenfreien Erstberatung. Immobilienrettung kann auch durch eine schlüssige und bonitätserhaltende Anschlussfinanzierung erfolgen. Nutzen Sie die Beratung eines erfolgsorientierten Finanzdienstleister. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren!
Bleibt die Bonität des Darlehensnehmers erhalten, sind Umschuldungen die richtige Antwort. Dabei sind Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung der Kredite zu beachten. Umschuldungen von Darlehen und Schutzmaßnahmen wie Übertragungen der Immobilien im Rahmen der Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sind notwendig. Eine Umfinanzierung des Immobilienbesitzes bzw. Eigenheims kann auch erforderlich werden, wenn beim gleichen Kreditinstitut die betrieblichen Finanzierungen und zugleich die Immobilienfinanzierungen liegen. Diese Finanzierungen sollten auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden, damit eine Kündigung der betrieblichen Kreditlinien nicht die Finanzierung der Immobilie gefährdet. Nutzen Sie hierfür unsere Kompetenz und Erfahrung. Wir arbeiten mit zahlreichen Banken in Deutschland, der Schweiz und Österreich zusammen und vermitteln Ihnen eine alternative Finanzierungsmöglichkeit zu marktüblichen Konditionen. Weitere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen gerne in einer kostenfreien Erstberatung. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind immer für Sie da!
Die treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten auf Dritte ist ein wesentlicher Baustein der Immobilienrettung und eine Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Immobilie, der Vermögenserhaltung und Risikominimierung bei einer späteren (Zwangs-)Vollstreckung. Eine solche Übertragung muss aber immer rechtzeitig und frühestmöglich erfolgen, um Anfechtungen von Insolvenz- und Zwangsverwaltern vorzubeugen. Generell gilt: Die Immobilienrettung immer frühestmöglich - schon zu "guten Zeiten" betreiben, damit alle Vorsorgemaßnahmen rechtzeitig greifen und kein Immobilienverlust droht. Der Vorteil eines Treuhandverhältnisses ist das anonymisieren der Besitz- und Beteiligungsverhältnisse gegenüber Dritten. Als Treuhänder können juristische Personen (z.B. in- und ausländische Kapitalgesellschaften und Stiftungen) dienen. Über alles weitere informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch. Wir sind Ihr starker Partner in Sachen Immobilienrettung. Vertrauen Sie unserer Kompetenz und Erfahrung, damit Ihre Immobilie auch Ihr Eigentum bleibt
Kaufen Sie selbst Ihre Immobilie aus der Zwangsversteigerung - zum Schnäppchenpreis. Nutzen Sie dazu unsere seriösen Treuhandangebote. Finanzieren Sie den Kaufpreis mit Ihrer neuen (anonymen) Firma bzw. Gesellschaft. Was einfach klingt, bedarf jedoch einer sorgfältigen und kompetenten Vorbereitung. Wir zeigen Ihnen gerne, wie es geht und was Sie beachten müssen. Weitere Informationen erteilen wir Ihnen gerne in einer kostenfreien Erstberatung. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind immer für Sie da!
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