GmbH oder Englische Limited
Sie haben die Absicht, anonym eine GmbH oder eine Englische Limited zu gründen.
Es gibt viele Gründe, anonym eine GmbH oder eine Englische Ltd. zu gründen. Das Warum, Wieso oder Weshalb ist eine persönliche Entscheidung und für die anonyme Gründung einer GmbH oder Ltd. unwichtig. Diese von uns gebotene Möglichkeit steht jedermann - auch in Problemfällen ( geschäftlicher oder privater Art ) - offen.
Wir versichern Ihnen, dass dieses Verfahren vollkommen legal ist.
Das System der anonymen GmbH-Gründung / Limited-Gründung ist in Deutschland noch nicht sehr bekannt. Fachleute halten diese Form aber für perfekt und sie wird immer mehr verwendet. Um anonym eine GmbH oder Ltd. zu gründen, braucht man eine AG. Die AG gründet eine GmbH oder Ltd., als derer alleiniger Gesellschafter sie auftritt.
Die zu gründende AG hat ihren Sitz auf den Niederländischen Antillen ( N.A. ). Die N.A. sind ein selbständiger Teil des Königreichs Niederlande. Aufgrund der hohen Qualität der Dienstleistungen sind viele internationale Firmen, Banken und Wirtschaftsprüfer auf den N.A. gegründet worden. Weil die N.A. ein Teil des Königreichs Niederlande sind, wurde das Rechtssystem aus dem niederländischen Recht und das Richterkollegium ist der "Hoge Raad" in Den Haag ( Niederlande ).
Die AG hat Inhaberaktien, und zwar 6 Stück à 1.000,- Euro.
Die Gründungskosten einer AG inklusive der Jahreskosten für das laufende Jahr betragen EUR 6.800,- und enthalten das Stammkapital in Höhe von 6.000,- Euro, die zur Deckung der Gründungskosten und der Kosten für das laufende Jahr verwendet werden.
Damit Sie eine AG gründen können, brauchen Sie einen Sitz ( Büro ) auf den Niederländischen Antillen. Und weil die AG einen oder mehrere anonyme Aktieninhaber hat, ist ein Treuhänder notwendig, der für die AG auftritt und alle Formalitäten [ z.B. Handelsregister ( N.A. ) auf den Niederländischen Antillen ] erledigt. Diese jährlich anfallenden Kosten für Sitz und Treuhänder in den auf die Gründung folgenden Jahren besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen vermitteln konnten, dass die Gründung einer AG für jedermann ( auch finanziell ) machbar ist.
Um jetzt in Deutschland als Firma arbeiten zu können, kann die auf den Niederländischen Antillen bestehende AG in Deutschland eine GmbH gründen. Es gibt aber eine hervorragende Alternative zur GmbH, nämlich die
Englische Limited. Diese Ltd. wird von uns in England gegründet und wird in Deutschland im Handelsregister eingetragen - als selbständige Niederlassung.
Die Englische Limited wird in Deutschland voll anerkannt
(vgl. hierzu: EUGH-Urteil vom 05.11.2002 und BGH-Urteil vom 13.03.2003 ).
Wie würde unser Vorschlag mit einer AG als Holding und einer GmbH in Deutschland in der Praxis aussehen?

Sie sehen: Mit dieser Konstellation gründen Sie anonym eine GmbH in Deutschland und Sie können selbst als Geschäftsführer auftreten oder eine andere Person diese Funktion ausüben lassen. Und was am wichtigsten ist:
Der Inhaber der Aktien der AG ist de facto der Inhaber der Gesamten Konstruktion.
Im Klartext heißt das, dass nur Sie bestimmen, wer der Inhaber ist.
Als eine Alternative zur Gründung einer GmbH durch Ihre AG kann diese aber auch eine englische Limited gründen. In der Praxis würde das wie folgt aussehen:

Selbstverständlich kann eine Ltd. als Alternative zur GmbH auch allein, d.h. ohne AG gegründet werden.





